Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.

Kfz: Online Außerbetriebsetzung

  • Leistungsbeschreibung

    Internetbasierte Außerbetriebsetzung

    Seit dem 01.01.2015 können Fahrzeuge im Internet außerbetrieb gesetzt werden. Fahrzeughalter können unter Nutzung der bei den Zulassungsbehörden verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I, mit jeweils verdeckten Sicherheitscode, auf den Portalen der Zulassungsbehörden (www.coc.de), den Antrag auf Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges, ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde, stellen.


    Informationen zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges via Internet

    Für die Teilnahme an der internetbasierten Fahrzeugabmeldung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

    • Das Fahrzeug wurde ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassenen. Somit haben die Kfz-Kennzeichen neue Siegelplaketten mit Sicherheitscode und die Zulassungsbescheinigung Teil I sind mit Sicherheitscode ausgestattet. Bei Zulassungen älter 2015 ist dies nicht der Fall und diese Fahrzeuge können nicht online abgemeldet werden.
    • Der Fahrzeughalter besitzt den neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion als elektronsicher Identitätsnachweis.


    Verfahren seit dem 01.01.2015: Das Kfz-Kennzeichen wurde durch die zuständige Zulassungsbehörde dem Fahrzeug mitgeteilt. Mit der Zuteilung wurden das bzw. die Kfz-Kennzeichen mit einer Siegelplakette und einer Prüfplakette versehen, sowie eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Die ab diesem Zeitpunkt ausgestellten Siegelplaketten und Zulassungsbescheinigung Teil I sind mit Sicherheitscodes versehen, die zum Zwecke der internetbasierten Außerbetriebsetzung freizulegen sind und dann im Internetportal eingegeben werden.


    So funktioniert die internetbasierte Außerbetriebsetzung Schritt für Schritt:

    • Der Sicherheitscode auf der ZB I ist bei der internetbasierten Fahrzeugabmeldung durch den Fahrzeughalter freizulegen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar)
    • Die Verdeckung der neuen Stempelplaketten (Siegelplaketten) des/der Kennzeichen/s ist abzuziehen (Darunter ist jeweils ein Sicherheitscode sichtbar)
    • Die Sicherheitscodes abschreiben oder als QR-Code einscannen
    • Im Internet das Abmeldeportal aufrufen. Im Landkreis Cochem-Zell unter dieser Seite
    • Die Identität ist mittels des neuen Personalausweises (nPA) auf dem Abmeldeportal vorzunehmen
    • Das amtliche Kennzeichen, sowie die Eingabe der frei gelegten Sicherheitscode eingeben
    • Bezahlung der Gebühr erfolgt dann mittels ePayment-System
    • Die Daten werden an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt
    • Die Abmeldung wird nach Übermittlung von der Zulassungsbehörde geprüft und bearbeitet
    • Die Zulassungsbehörde übermittelt den Bescheid der Außerbetriebsetzung entweder postalisch oder per E-Mail
  • Voraussetzungen

    Informationen zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges via Internet

    Für die Teilnahme an der internetbasierten Fahrzeugabmeldung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

    • Das Fahrzeug wurde ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassenen. Somit haben die Kfz-Kennzeichen neue Siegelplaketten mit Sicherheitscode und die Zulassungsbescheinigung Teil I sind mit Sicherheitscode ausgestattet. Bei Zulassungen älter 2015 ist dies nicht der Fall und diese Fahrzeuge können nicht online abgemeldet werden.

    • Der Fahrzeughalter besitzt den neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion als elektronsicher Identitätsnachweis.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    - Siegelplaketten mit Sicherheitscode (haben alle Fahrzeuge die nach dem 1.1.2015 neu- bzw. wieder-zugelassen sind)

    - Zulassungsbescheinigung I mit Sicherheitscode 

    - Fahrzeughalter besitzt einen Personalausweis mit freigeschalteter eID Funktion als elektronischer Identitätsnachweis

  • Welche Gebühren fallen an?

    6,30 EURO

  • Was sollte ich noch wissen?

    So funktioniert die internetbasierte Außerbetriebsetzung Schritt für Schritt:

    • Der Sicherheitscode auf der ZB I ist bei der internetbasierten Fahrzeugabmeldung durch den Fahrzeughalter freizulegen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar)

    • Die Verdeckung der neuen Stempelplaketten (Siegelplaketten) des/der Kennzeichen/s ist abzuziehen (Darunter ist jeweils ein Sicherheitscode sichtbar)

    • Die Sicherheitscodes abschreiben oder als QR-Code einscannen

    • Im Internet das Abmeldeportal aufrufen. Im Landkreis Cochem-Zell unter der Homepage www.cochem-zell.de

    • Die Identität ist mittels des neuen Personalausweises (nPA) auf dem Abmeldeportal vorzunehmen

    • Das amtliche Kennzeichen, sowie die Eingabe der frei gelegten Sicherheitscode eingeben

    • Bezahlung der Gebühr erfolgt dann mittels ePayment-System

    • Die Daten werden an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt

    • Die Abmeldung wird nach Übermittlung von der Zulassungsbehörde geprüft und bearbeitet

    • Die Zulassungsbehörde übermittelt den Bescheid der Außerbetriebsetzung entweder postalisch oder per E-Mail





An wen muss ich mich wenden?

  • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
  • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende