Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.
Dargestellt sind Kinderarme, die Sich in der Mitte vereinen.

Wohngeld

Wohngeld

Dargestellt ist ein offenes Portmonee mit Kleingeld und eine 10 € Schein im Hintergrund.

Das Wohngeld kann als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten gewährt werden, wenn Sie über ein geringes
Einkommen verfügen.
Das gilt auch, wenn Sie Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum sind.

Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert – auf der Basis der sog. Wohngeldformel – berechnet. 
Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst.
Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen.


Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es:

  • als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heimes,
  • als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.