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Duales Studium Bachelor of Arts - Verwaltung (m/w/d)

Duales Studium Bachelor of Arts - Verwaltung (m/w/d)

Auf dem Bild werden mehrere Auszubildende der Kreisverwaltung dargestellt

Als Bachelor of Arts (Studiengang "Allgemeine Verwaltung") arbeitest Du in den unterschiedlichen und vielfältigen Aufgabenbereichen unserer Verwaltung.

Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sind vielfältig und interessant. Neben den klassischen „hoheitsrechtlichen" Verwaltungstätigkeiten (Erlass von Ordnungsverfügungen, Umsetzung und Durchführung von Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften etc.) ist das Berufsbild im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung immer mehr geprägt durch echte „Dienstleistungen".

Du wirst in den verschiedenen Fachbereichen (siehe Verwaltungsgliederungsplan / Organigramm) eingesetzt und stehst den Bürgerinnen und Bürgern fachkompetent und beratend zur Seite.

Darüber hinaus unterscheiden sich viele Aufgaben in der Kommunalverwaltung kaum noch von denen in privaten Unternehmen.

Zu diesen Bereichen zählen z.B.

  • das Personalwesen (Personalverwaltung, Gehaltszahlung etc.),
  • das Finanzwesen (Einnahmen- und Ausgabenverwaltung, doppelte Buchführung etc.),
  • der Bereich der Organisation.

Du hast Freude am Umgang mit Menschen bist aufgeschlossen, motiviert, engagiert und willst den ersten Schritt in eine sichere berufliche Zukunft machen? Dann bist Du bei uns genau richtig!


Ein Mann hält eine Glühbirne mit Doktorhut darauf.

Wir bieten Dir...

  • eine gute und umfangreiche Betreuung während des Studiums,
  • Ausbildungspaten,
  • gute Übernahmeaussichten nach dem Studium,
  • Studieren mit Gehalt,
  • ein aktives betriebliches Gesundheitsmanagement (AOK Bronzezertifizierung 2017),
  • flexible Arbeitszeiten,
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie / Pflege,
  • Azubi- und Anwärterbildungsfahrten,
  • eine engagierte Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Deine Interessen vertritt,
  • eine vielfältige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem aufgeschlossenen Team.

Informationen zum Studium

  • Einstellungsvoraussetzung

    Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife

  • Einstellungstermin

    zum 01. Juli eines Jahres

  • Studiendauer

    Das insgesamt 3-jährige Studium gliedert sich in einen 21-monatigen theoretischen Teil an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen und einen 15-monatigen praktischen Teil in der Verwaltung. Vor dem Dienstbeginn in der Verwaltung wird die Ernennungsurkunde zur/zum Kreisinspektoranwärter/in ausgehändigt. Ab diesem Zeitpunkt befindet sich die/der Anwärter/in in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf.

    Die rechtliche Grundlage ist die APOgD und die Studienordnung für das Bachelorstudium Verwaltung.

    Im Einzelnen gliedert sich das Studium wie folgt:

    StudienabschnittZeitraumabEinsatzort

    Einführungsmodul

    1 Monat

    01.07.

    Kreisverwaltung Cochem-Zell

    Einführung in die Fachtheorie

    1/2 Monat

    01.08.

    HöV Mayen

    Fachtheorie

    7,5 Monate

    15.08.

    HöV Mayen

    Berufspraxis I

    5 Monate

    01.04.

    Kreisverwaltung Cochem-Zell

    Fachtheorie II

    8 Monate

    01.09.

    HöV Mayen

    Berufspraxis II

    5 Monate

    01.05.

    Kreisverwaltung Cochem-Zell

    einschließlich Gastausbildung

    2 Monate


    andere geeignete Stelle

    Fachtheorie III mit Thesis
    und schriftlicher Prüfung

    5 Monate

    01.10.

    HöV Mayen

    Berufspraxis III mit Thesis
    und Kolloquium

    4 Monate

    01.03.

    Kreisverwaltung Cochem-Zell

  • Allgemeines zum Studium

    Das Studium ist modular aufgebaut – das heißt der Lernstoff wird in inhaltlich und thematisch abgeschlossene und aufeinander abgestimmte Lehrmodule aufgeteilt. Jedes Modul enthält in der Regel mehrere Lehrveranstaltungen und wird innerhalb eines Studienjahres mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen. Thematisch zusammenhängende Module der drei Studienjahre bilden wiederum so genannte Modulbereiche.

    Die Modulstruktur soll dabei grundsätzlich fachübergreifend/ interdisziplinär sein. Zudem sollen in den theoretischen Modulen die Praxisanteile deutlich herausgestellt werden (z.B. praktische Übungen, Seminare, etc.). Das Studium wird in festen Studiengruppen mit einer durchschnittlichen Teilnehmerzahl von ca. 25 – 30 Studierenden absolviert. Der Kontakt zwischen den Lehrenden und Lernenden ist damit viel direkter; Zwischenfragen und Rückkoppelungen sind möglich; sie verbessern die Wissensvermittlung und ermöglichen eine individuelle Förderung. Die kleinen Kurse begünstigen auch den Zusammenhalt der Studierenden.

    Studiengang Verwaltung wird es insgesamt 10 Modulbereiche mit ca. 20 Modulen geben.

    Hinter diesen Modulbereichen stehen verschiedene Studienfächer. 

  • Studienverlaufsplan

    Modulbereich 1

    Hierbei handelt es sich um ein Modul, das aus der einmonatigen Praxiseinführung zu Beginn des Studiums (Juli) und der entsprechenden Einführungsveranstaltung in das Studium an der Hochschule (ab August) bestehen soll. Darüber hinaus ist als besondere Lehrveranstaltungsform das „Hochschulforum" vorgesehen. Diese Veranstaltungsform soll es ermöglichen, auch unabhängig vom festgelegten Studienplan aktuelle Fragestellungen in die Ausbildung zu integrieren (z.B. Mayener Forum zum Thema Kommunale Doppik, Workshop zu einem aktuellen Thema, eine Podiumsdiskussion zum Thema Rheinland-Pfalz in Europa etc.)

    Studienfächer:

    • Öffentliches Dienstrecht (ÖDR)
    • Organisation / Personalwirtschaft (O/PW)
    • Methodik der Rechtsanwendung (MdR)
    • Allgemeines Verwaltungsrecht (AVR)
    • Staats – und Verfassungsrecht (StVR)
    • Privatrecht (PR)

    Modulbereich 2

    Dieser Modulbereich besteht aus 2 Modulen, die im ersten und zweiten Studienjahr angeboten werden.

    Studienfächer:

    • Staats- und Verfassungsrecht/Europarecht (StVR/EurR)
    • Allgemeines Verwaltungsrecht (AVR)
    • Privatrecht (PR)
    • Methodik der Rechtsanwendung (MdR)


    Modulbereich 3

    In diesem Modulbereich sind zwei Module im ersten und zweiten Studienjahr vorgesehen.

    Studienfächer:

    • Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (ÖBWL)
    • Volkswirtschaftslehre (VWL)
    • Externes Rechnungswesen (ExtRW)
    • Internes Rechnungswesen (IntRW)


    Modulbereich 4

    In diesem großen Modulbereich, der sich über drei Studienjahre erstreckt, sind drei Module vorgesehen.

    Studienfächer:

    • Allgemeines Verwaltungsrecht (AVR)
    • Kommunalrecht (KomR)
    • Öffentliches Finanzmanagement (ÖFM)
    • Staats- und Verfassungsrecht/Europarecht (StVR/EurR)
    • Öffentliche Betriebswirtschaftslehre (ÖBWL)
    • Externes Rechnungswesen (ExtRW)
    • Internes Rechnungswesen (IntRW)


    Modulbereich 5

    Hier wird es drei Module in den drei Studienjahren geben.

    Studienfächer:

    • Allgemeines Verwaltungsrecht (AVR)
    • Kommunalrecht (KomR)
    • Baurecht (BauR)
    • Recht der sozialen Sicherung (SoSR)
    • Gefahrenabwehrrecht (GAR)
    • Gewerberecht (GewR)
    • Umweltrecht (UmwR)
    • Staats- und Verfassungsrecht (StVR)
    • Privatrecht (PR)
    • Öffentliches Dienstrecht (ÖDR)
    • Öffentliches Finanzmanagement (ÖFM)


    Modulbereich 6

    Der Modulbereich 6 besteht aus drei Modulen, mit jeweils einem Modul pro Studienjahr.

    Studienfächer:

    • Interaktion und Kommunikation (IK)
    • Öffentliches Dienstrecht (ÖDR)
    • Organisation/Personalwirtschaft O/PW)
    • Informationstechnik (IT)
    • Staats- und Verfassungsrecht (StVR)
    • Allgemeines Verwaltungsrecht (AVR)

    Jedes dieser Module wird innerhalb eines Studienjahres mit einem Leistungsnachweis (Modulprüfung) abgeschlossen. Dies können Klausuren, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten, Referate/ Präsentationen und/ oder Projektarbeiten sein. Für bestandene Module werden Leistungspunkte (Credits) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) vergeben.


    Modulbereich 7

    Dieser Modulbereich besteht aus drei Praxismodulen, also der praktischen Ausbildung vor Ort. Während der Berufspraxisphasen erfolgt die Ausbildung in den verschiedenen Abteilungen (siehe Verwaltungsgliederungsplan/Organigramm) der Kreisverwaltung. Weiterhin werden Sie für die Dauer von zwei Monaten ein Gastpraktikum absolvieren. Dieses soll an anderer geeigneter Stelle (z.B. bei einer Verbandsgemeindeverwaltung) erfolgen.


    Modulbereich 8

    Im dritten Studienjahr erhalten die Studierenden die Möglichkeit, nach ihrer Wahl unterschiedliche Wissensgebiete zu vertiefen, wobei die Studierenden (mindestens) ein angebotenes Fach auswählen müssen (Wahlpflichtmodul). Des Weiteren wird hier die Lehrveranstaltung „Hochschulforum" für das dritte Studienjahr integriert.


    Modulbereich 9

    Dieses Modul ist im zweiten Studienjahr angesiedelt und besteht aus den beiden Lehrveranstaltungen Seminare und Projekte. In beiden steht bei unterschiedlichen fachlichen Inhalten und Ausrichtungen der hohe Praxisbezug im Vordergrund. Darüber hinaus ist hier die Lehrveranstaltungsform „Hochschulforum" für das zweite Studienjahr vorgesehen.


    Modulbereich 10

    Das Modul im dritten Studienjahr dient der Vorbereitung, Betreuung und Anfertigung der Thesis. Sowohl eine vorbereitende und begleitende Lehrveranstaltung, als auch die Abschlussarbeit selbst sowie deren abschließende mündliche Verteidigung sind Inhalt des Moduls. Die Thesis bildet den Abschluss des Studiums und wird zum Teil in der Hochschule für öffentliche Verwaltung und zum Teil in der Kreisverwaltung erarbeitet, wobei die Studierenden ausschließlich ihre Zeit für die Ausarbeitung der Thesis verwerten.

  • Praxis

    Die Verzahnung von Theorie und Praxis ist ein entscheidender Bestandteil des dreijährigen Studiums. Dabei sollen in den praktischen Phasen die Theorieanteile deutlich herausgestellt werden. In diesem Sinne sind jeweils zwei Praxisworkshops Bestandteil des Verwaltungspraktikums I und II. Diese Praxisworkshops finden in Zusammenarbeit mit der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz e.V. statt und können in Mayen, Bad Kreuznach oder Ludwigshafen besucht werden.

    Die Bewertung in den Praxismodulen erfolgt im Gegensatz zu den Theoriemodulen lediglich mit „bestanden" oder „nicht bestanden". Hierzu ist eine Aufsichtsarbeit oder eine sonstige Arbeit (z.B. Projekt, Präsentation) anzufertigen.

    Bis zum Ende der Berufspraxis I müssen Kenntnisse in Computerschreiben (mindestens 1200 Anschläge in 10 Minuten) nachgewiesen und die Grundlagen der Textverarbeitung (z.B. Gestaltungsregeln für Formatierungen, Briefgestaltung nach der DIN 5008, Serienbriefe etc.) beherrscht werden.

  • Bachelorprüfung

    Mit der Bachelorprüfung wird festgestellt, ob die Studierenden den Anforderungen ihrer Laufbahn entsprechen. Die Bachelorprüfung entspricht der Laufbahnprüfung i.S.d. § 15 Abs. 4 Nr. 2b Landesbeamtengesetz (LBG).

  • Soziale Sicherung

    Die / Der Kreisinspektoranwärterin / Kreisinspektoranwärter unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht. Zu den Kosten im Krankheitsfalle wird vom Arbeitgeber eine Beihilfe nach der Beihilfeverordnung für Rheinland-Pfalz gewährt.

    Wichtig: Zur Abdeckung der restlichen Kosten sollte eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

  • Besoldung

    Monatliche Anwärterbezüge (Stand Dezember 2022):

    1.357,85 € brutto.

    evtl. Familienzuschlag.

    Trennungsgeld:

    Für die Zeit der Abordnung an die HöV kann für die Fahrten nach Mayen bzw. die Unterbringung Trennungsgeld gewährt werden (entfernungsabhängig).

    Reisekosten:

    Für die Fahrt zu den Praxisworkshops können Reisekosten gewährt werden (entfernungsabhängig).

  • Urlaub

    Im Jahr werden 30 Tage Urlaub gewährt.