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Anbauregelung im Weinbau


Neues Herkunftsprinzip

Am 27. Januar 2021 ist das Zehnte Gesetz zur Änderung des Weingesetzes in Kraft getreten. Das novellierte Gesetz bildet den Rahmen für eine stärkere Herkunftsprofilierung deutscher Weine. Details dazu regelt die Änderung zur Weinverordnung, die im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 20 vom 7. Mai 2021 veröffentlicht wurde. Damit wurde die Anpassung an geltendes EU-Recht und der Übergang vom germanischen (Einteilung nach gewachsener Qualität/Mostgewicht) zum romanischen Bezeichnungsmodell vollzogen.

Für die Qualität und Bezeichnung deutscher Weine ist zukünftig entscheidend, woher die Trauben stammen. Das deutsche Qualitätssystem orientiert sich damit künftig an dem romanischen Modell der Weinbezeichnung und folgt dem Grundsatz „Je enger die Herkunft, desto höher die Qualität“.  Dieser Leitsatz wird in einer differenzierten Herkunftspyramide umgesetzt. In ihr bildet der „Deutsche Wein“ die Basis, gefolgt von den Landweinen mit einer geschützten geografischer Angabe (g.g.A.) und den darüber liegenden Qualitäts- oder Prädikatsweinen mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.).

Nähere Informationen


Darüber hinaus gibt es vielerlei Regelungen und Genehmigungen für den Weinbau. Hier kann die Landwirtschaftskammer RLP Aufschluss geben. Neben dem Anbau und der Fläche ist auch der Ertrag geregelt.


Beseitigung von Drieschen

Drieschen sind bestockte Rebflächen, in denen die ordnungsgemäße Bewirtschaftung in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren unterblieben ist. In ihnen können sich Rebschädlinge, insbesondere die Reblaus, und Rebkrankheiten ungestört vermehren und auf die benachbarten Weinberge ausbreiten.

Drieschen stellen deshalb eine Gefährdung der umliegenden Weinberge dar und verursachen einen erhöhten Pflanzenschutz.