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Aufeinander gestapelte Hände.

Die Ehrungen auf Landesebene

Ehrungen Land Rheinland-Pfalz

Carl-Zuckmayer-Medaille

Carl-Zuckmayer-Medaille

Die Ehrung wurde 1978 aus Anlass des Todestages des aus Nackenheim bei Mainz stammenden Schriftstellers Carl-Zuckmayer gestiftet. 

Diese Auszeichnung würdigt besondere Verdienste um die deutsche Sprache und Verdienste um das künstlerische Wort. Medaille und Urkunde werden - in der Regel jährlich - von der Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz vergeben. Der Vergabe liegt die Empfehlung einer Kommission an die Ministerpräsidentin zu Grunde, die die Entscheidung trifft.

Landesverdienstorden

Landesverdienstorden

Landesgesetz vom 02. Oktober 1981


Der Landesverdienstorden ist die höchste rheinland-pfälzische Auszeichnung. Die Ministerpräsidentin verleiht ihn an Persönlichkeiten, die Außergewöhnliches und Überdurchschnittliches für Rheinland-Pfalz geleistet haben. Die Verleihung soll die gesamte Bandbreite des gesellschaftlichen Engagements abdecken und alle Bevölkerungskreise umfassen.

Insbesondere sollen aber auch Leistungen derjenigen gewürdigt werden, die sich im Stillen und ohne öffentliches Aufsehen engagieren. Um die Wertigkeit und das Ansehens des Ordens zu unterstreichen, wurde die Zahl der Ordensträger begrenzt.  Stirbt ein Ordensinhaber oder wird ein Orden aus bestimmten Gründen entzogen, wird der Kreis der Träger entsprechend ergänzt. Vorschlagsberechtigt sind der Landtagspräsident und die Mitglieder der Landesregierung.

Landesverdienstmedaille

Verdienstmedaille Rheinland-Pfalz

Landesgesetz vom 06. Februar 1996

Die Verdienstmedaille ist eine herausgehobene Ehrung für solidarisches Handeln und Gemeinsinn im Ehrenamt.


Die Ministerpräsidentin verleiht diese Auszeichnung an Menschen, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich in Bereichen des gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und sportlichen Lebens oder im Naturschutz, in der Kommunalverwaltung, in der Wirtschaft oder in den Gewerkschaften engagiert haben. Ihre Leistungen sollen mit der Verdienstmedaille anerkannt und beispielhaft herausgestellt werden.

Ehrennadel des Landes

Ehrennadel Rheinland-Pfalz

Stiftungserlass vom 07. August 1974


Die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz wird von der Ministerpräsidentin für eine mindestens 12-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Selbstverwaltung, in Vereinigungen mit sozialen und kulturellen Zwecken oder für vergleichbare Tätigkeiten verliehen.

Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, die zu verschiedenen Zeiten geleistet wurden, können zusammengerechnet werden.

Rettungsmedaille

Rettungsmedaille

Die Rettungsmedaille wird als Anerkennung für Rettungstaten für eine unter Einsatz des Lebens durchgeführte Rettung aus Gefahr verliehen.


Diese Medaille wird nur 2 x jährlich verliehen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz.

Sportplakette

Sportplakette

Die Sportplakette des Landes wird für hervorragende Leistungen und besondere Verdienste im Bereich des Sports verliehen. 

Die Sportplakette kann auch an Personen verliehen werden, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landes haben, wenn sie ihre Verdienste um den Sport im Land Rheinland-Pfalz erworben haben.

Die Sportplakette wird durch die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten verliehen. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgefertigt.

Staatsmedaille für besondere soziale Verdienste

Staatsmedaille für besondere soziale Verdienste

Die Staatsmedaille für besondere soziale Verdienste für Persönlichkeiten, die sich in langjährigem Wirken und beispielhaftem Engagement besondere soziale Verdienste erworben haben.

Die Staatsmedaille wurde mit dem Stiftungserlass vom 22. Juni 1972 erstmals als Auszeichnung beschlossen. Sie trug auf der Vorderseite das Wappen von Rheinland-Pfalz um das die Worte „DER MINISTERPRÄSIDENT DES LANDES RHEINLAND-PFALZ“ geschrieben ist. Auf der Rückseite steht: „FÜR BESONDERE SOZIALE VERDIENSTE“.

Es sollen pro Jahr höchstens zehn Verleihungen erfolgen.

Max-Slevogt-Medaille

Max-Slevogt-Medaille

Mit der Medaille werden besondere Verdienste von bildenden Künstlern und Personen - die durch ihr Wirken wesentlich dazu beigetragen haben, die Bildende Kunst in Rheinland-Pfalz zu fördern - ausgezeichnet. 

Sie ist nach dem in der Pfalz lebenden und wirkenden Künstler Max Slevogt (1886 - 1932) benannt.  Die Max-Slevogt-Medaille besteht aus Bronze-Guss und wird durch die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten verliehen. Über die Verleihung wird eine Urkunde gefertigt.
Für die Verleihung vorschlagsberechtigt ist der/die für kulturelle Angelegenheiten zuständige Minister/in. Anträge auf Verleihung können von künstlerischen Vereinigungen, von der/dem Präsidentin/Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und von einzelnen Personen an den/die für kulturelle Angelegenheiten zuständigen Minister/in gerichtet werden.  Der Name des Ausgezeichneten wird im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz bekannt gegeben.


Wappenschild

Das Wappenschild des Landes Rheinland-Pfalz kann an Vereine verliehen werden, die sich aktiv der Pflege der Musik, des Gesangs, des Sports oder ähnlicher Aufgaben widmen. 

Das Wappenschild wird aus Anlass des mindestens hundertjährigen ununterbrochenen Bestehens eines in Rheinland-Pfalz ansässigen Vereins verliehen. Es kann auch aus Anlass eines mehr als hundertjährigen Stiftungsfestes verliehen werden, wenn dieses Stiftungsfest einen angemessenen Rahmen für die Verleihung gewährleistet (110 Jahre, 120 Jahre, 125 Jahre usw.).
Der Antrag auf Verleihung des Wappenschildes des Landes Rheinland-Pfalz ist formlos zu stellen. Die Verleihung des Wappenschildes des Landes Rheinland-Pfalz ist Voraussetzung zur Verleihung der Ehrenurkunde der Ministerpräsidentin.