Förderung der Nutzung von Brauchwasser
Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Klimawandels ist der nachhaltige Umgang mit unseren Trinkwasservorkommen besonders bedeutsam. Aktuell steht die „Wasserampel“ des Landkreises Cochem-Zell bereits auf „Gelb“, sodass alle Verbraucher zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser aufgefordert sind.
Durch die Nutzung von Brauchwasser kann ein Beitrag dazu geleistet werden, dass anstelle von kostbarem Trinkwasser gesammeltes Niederschlagswasser für Zwecke der Garten- oder Grünflächenbewässerung, für Reinigungszwecke oder zur Toilettenspülung genutzt wird. Bereits seit 2021 gibt es daher bei den Kreiswerken Cochem-Zell – Wasserversorgung – ein entsprechendes Förderprogramm.
Förderbedingungen:
Für die Beschaffung von Behältervolumen zur Sammlung von Niederschlagswasser von Dachflächen werden
bis 1.000 Liter Behältervolumen 100,00 € Zuschuss und
über 1.000 Liter Behältervolumen 200,00 €
gewährt, jedoch maximal in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten.
Behältervolumen unter 350 Liter werden nicht gefördert. Daher sollte immer darauf geachtet werden, dass ausreichend Behältervolumen zur Speicherung von Niederschlagswasser geschaffen oder angeschafft wird.
Das Behältervolumen kann auch durch mehrere Regentonnen geschaffen werden.
Bei allen Anträgen ist anzugeben, ob der Antragsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist. In diesem Falle sind nur die Nettokosten förderfähig.
Die übrigen Förderbedingungen, auch bei der Förderung der Brauchwassernutzung im Haushalt oder der Brauchwassernutzung zur Bewässerung von öffentlichen Grün- und Sportflächen sind gleichgeblieben und können der Förderrichtlinie entnommen werden.



