Das Foto zeigt einen Bachlauf, in dem ein paaar größere Steine liegen, er führt unter Bäumen entlang.

Gewässerschutz Niedrigwasser

Gewässerschutz Niedrigwasser

Gewässerschutz Niedrigwasser

FAQ: Häufig gestellte Fragen & Antworten

Fischsterben bei Niedrigwasser

Im Gras liegen mehrere tote Fische unterschiedlicher Größe auf einem Haufen. Einige Fliegen sitzen auf ihnen. 

Sommerliche Hitzewellen und anhaltende Trockenheit belasten unsere heimischen Gewässer erheblich. Auch in unserem Kreisgebiet wurde stellenweise bereits ein Fischsterben festgestellt.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfestellung? Schauen Sie gerne in unsere FAQ – hier finden Sie hilfreiche Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen.

  • 1. Was mache ich, wenn ich leblose Fische in einem Gewässer auffinde? 

    Tote Fische sollten von Ihnen nicht angefasst werden. Je nach Ursache des Fischsterbens können auch Krankheitserreger, Parasiten oder Schadstoffe beteiligt sein und übertragen werden. Wenn Sie tote, sterbende oder nach Luft schnappende Fische entdecken, informieren Sie bitte unverzüglich die untere Wasserbehörde. Nutzen Sie dafür den Anzeigevordruck "Fischsterben melden".

    Nur so haben wir die Möglichkeit schnell zu reagieren und alle beteiligten Stellen zu informieren.

  • 2. Betroffenen Gewässerabschnitt nicht betreten. Warum?

    Ein Gewässerabschnitt mit mehreren toten oder sterbenden Fischen sollte vorsorglich nicht betreten werden. Solange die Ursache nicht geklärt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Wasser mit Schadstoffen, Keimen, oder giftigen Algen belastet ist.

    Hinzu kommt, dass tote Fische sich besonders bei warmen Temperaturen schnell zersetzen. Dadurch steigt die Keimbelastung im Wasser und am Ufer deutlich an. Außerdem können Schadstoffe oder Krankheitserreger über Schuhe, Kleidung oder Ausrüstung weiterverbreitet werden.

    Auch noch lebende Fische sollten nicht gestört werden, diese ziehen sich grds. bei Hitze in tiefere, kühlere Zonen zurück und fahren ihren Stoffwechsel herunter. Jede Störung bedeutet puren Stress und erhöht den Sauerstoffbedarf der Fische drastisch.

  • 3. Was kann ich tun, wenn ich noch lebende Fische in einem Gewässerabschnitt entdecke?

    Bitte versuchen Sie nicht, lebende Fische selbst zu fangen, umzusetzen oder in andere Gewässer zu bringen. Was gut gemeinter Rettungsversuch ist, kann für die bereits geschwächten Tiere zusätzlichen Stress bedeuten und die Situation weiter verschlimmern. Oftmals überstehen die Fische diese Belastung nicht und verenden nach dem Umsetzen. Nur durch einen fach- und artgerechten Umgang (bspw. eine schonende Elektroabfischung) kann dies gewährleistet werden.

     Darüber hinaus unterliegen Fische dem Fischereirecht. Wer ohne Erlaubnis des Fischereiberechtigten oder der zuständigen Behörde Fische aus einem Gewässer entnimmt, einfängt oder umsetzt, kann sich strafbar machen.

  • 4. Hunde und andere Tiere vom Fundort und den betroffenen Gewässern fernhalten. Warum?

    Hunde und andere Haustiere sollten von der Fundstelle unbedingt ferngehalten werden, da sie besonders gefährdet sind. Bereits ein kurzer Kontakt mit belastetem Wasser, toten Fischen oder dem Uferbereich kann gesundheitliche Folgen haben. Auch wenn kein akutes Fischsterben ersichtlich ist, kann das Gewässer dennoch eine Belastung aufweisen. Wir raten daher Ihre Tiere nicht in den Gewässern baden oder daraus trinken zu lassen.

  • 5. Darf ich noch lebende Fische fangen und in einem anderen Gewässer oder meinem Garten- oder Fischteich aussetzen?

    Siehe FAQ-Nr. 2 und 3 zu „betroffene Gewässerabschnitte“.

  • 6. Wie kann ich helfen ein heute und künftig Fischsterben zu verhindern?

    Sie selbst können akut meist nichts tun, ohne das Gewässer und die Fische weiter zu belasten, melden Sie daher Ihre Beobachtungen über den  Anzeigevordruck "Fischsterben melden"  auf unserer Homepage unter www.cochem-zell.de/gewässerschutz.

    Nur so haben wir die Möglichkeit schnell zu reagieren und alle beteiligten Stellen zu informieren.

    Fokus auf Prävention: Die Arbeit der Unteren Wasserbehörde konzentriert sich insbesondere auf die langfristige Vorsorge, um unsere Gewässer künftig möglichst lange vor den Folgen von Hitzeperioden und ausbleibenden Niederschlägen zu bewahren. Dazu gehören die Renaturierung von Gewässern, der Rückbau von Wanderbarrieren und die Beschränkung von Wasserent-nahmen in Hitzeperioden.

  • 7. Warum sterben Fische aktuell überhaupt?

    Langanhaltende Hitzeperioden und ausbleibender Niederschlag stellen unsere heimischen Fließgewässer vor extreme Herausforderungen. Wenn die Pegel sinken und die Wassertemperaturen steigen, droht in vielen Bachabschnitten ein akuter Sauerstoffmangel und die Fische ersticken regelrecht.

    Wie gut ein Bach oder Fluss extreme Trockenzeiten übersteht, hängt maßgeblich von seinem Einzugsgebiet und der Grundwasserspeisung ab.

    • Geologische Unterschiede: Gewässer in Gebieten mit hohen Grundwasserspeichern führen oft länger kühles Wasser, da das Grundwasser nachströmt und das Gewässer speist – dort können Fische solche Perioden oft lange überstehen.
    • Mangelnder Rückhalt: In Gebieten mit hoher Flächenversiegelung oder schneller Entwässerung fehlt eine Pufferwirkung im Untergrund, ein Gewässer fällt schneller trocken.
    • Schadstoffe: Bei Niedrigwasser schwindet die Verdünnungskraft eines Gewässers. Der Ablauf von geklärtem Abwasser aus den Kläranlagen in unsere Gewässer beinhaltet Nährstoffe, Arzneimittelrückstände und andere Spurenstoffe, die sich aktuell auf eine deutlich kleinere Wassermenge verteilen müssen. Dieser Umstand kann unter lokalen Gegebenheiten zu einem zusätzlichen Stressfaktor für die Fische werden.
    • Kühleffekte: Fehlt die kühlende Grundwasserspeisung und eine ausreichende Beschattung durch Bäume und Sträucher, heizen sich flache Gewässer durch die Sonneneinstrahlung extrem schnell auf. Warmes Wasser kann deutlich weniger Sauerstoff aufnehmen als kaltes Wasser, folglich fehlt den Fischen die Luft zum Atmen.
  • 8. Welche natürlichen Schutzmechanismen gibt es?

    Fische sind den veränderten Bedingungen nicht völlig hilflos ausgeliefert – aquatische Ökosysteme besitzen eine eigene Dynamik:

    • Abwärtswandern: Bei akutem Wassermangel und steigenden Temperaturen wandert ein Großteil der Fische instinktiv stromabwärts in wasserreichere Abschnitte.
    • Rückzugsräume: Sie suchen tiefere Kolke, schattige Abschnitte oder kühlere Einmündungsbereiche von Zuflüssen auf.
    • Voraussetzung Durchgängigkeit: Diese Eigenrettung funktioniert allerdings nur, wenn die Gewässer frei von unpassierbaren, künstlichen Barrieren (wie Wehre oder Sohlabstürze) sind. Diese gilt es im Rahmen der Gewässerentwicklung nach und nach zu renaturieren.
  • 9. Erholen sich ausgetrocknete Gewässer und die verendeten Fischbestände wieder?

    Aquatische Ökosysteme besitzen eine erstaunliche Resilienz (Widerstandskraft). Selbst wenn Abschnitte komplett trockenfallen und lokale Fischbestände sterben, bedeutet dies nicht das dauerhafte Ende des Lebens im Bach.

    • Natürliche Erholung: Sobald die Pegel wieder steigen und die Temperaturen sinken, setzt eine natürliche Wiederbesiedelung ein. Innerhalb von wenigen Jahren erholen sich die dezimierten Fischbestände in der Regel wieder.
    • Zuwanderung: Fische aus den tieferen Ausweichquartieren wandern wieder in die regenerierten Bereiche zurück.
    • Insekten und Kleinstlebewesen: Auch die Nahrungsgrundlage (Makrozoobenthos) erholt sich meist schnell aus verbliebenen feuchten Sedimenten oder durch Ansiedlung von Fluginsekten.
  • 10. Was wird von der Unteren Wasserbehörde aufgrund Ihrer Anzeige veranlasst?

    Wir haben uns als zentrale Meldestelle für die Anzeige von Fischsterben oder gefährdenden Fischbeständen bereiterklärt. Wir leiten Ihre Meldungen unmittelbar an folgende Fachstellen zur weiteren Veranlassung weiter:

    • Untere Fischereibehörde / Veterinäramt (Kreisverwaltung Cochem-Zell)
    • Fischereigenossenschaften / Fischereiberechtigte (Verbandsgemeinden)
    • Fischereipächter (über die Verbandsgemeinden)
    • Ordnungsamt (Verbandsgemeinden)
  • 11. Ich habe ein Fischsterben gemeldet, aber die Fische liegen immer noch da, warum?

    Wie bereits unter FAQ-Nr. 10 dargelegt, erfolgt seitens der unteren Wasserbehörde eine unmittelbare Weiterleitung Ihrer Meldung an eine Vielzahl von Fachstellen, die sich schnellstmöglich untereinander abstimmen und die Durchführung entsprechender Maßnahmen prüfen und ggf. veranlassen. Wir bitten daher um Geduld und appellieren daran, nicht selbst tätig zu werden.

  • 12. Grenzen des Handelns – kein flächendeckender Schutz möglich

    So dramatisch die Bilder von vertrockneten Bachbetten und verendeten Fischen sind, ein flächendeckender Schutz vor Fischsterben im gesamten Kreisgebiet kann auch durch behördenübergreifendes Handeln nicht gewährleistet werden.

    • Naturereignis: Großflächige Trockenheit ist ein meteorologisches und hydrologisches Naturereignis, welches sich technischen Maßnahmen und Eingriffen entzieht.
    • Umsiedlungsmaßnahmen: Ein künstliches „Belüften“ oder das massenhafte Umsiedeln von Fischen aus austrocknenden Gewässern ist logistisch und ökologisch nur begrenzt möglich. Umsiedlungsversuche von bereits gestressten Fischen enden bei unsachgemäßer Durchführung in den meisten Fällen tödlich, da der zusätzliche Stress enorm ist.
    • Handlungserfordernis: Jede Maßnahme muss einzeln geprüft und mit den beteiligten Fachstellen abgestimmt werden. Grundsätzlich steigt die Relevanz von notwendigen Maßnahmen mit der Anzahl der betroffenen Fische. Sollten große Mengen an Fischen in Restwassertümpeln zu verenden drohen oder bereits verendet sein, sodass davon erhebliche Belästigungen oder gesundheitliche Risiken ausgehen können, besteht ein entsprechendes Handlungserfordernis durch das Veterinäramt und die untere Fischereibehörde sowie eine Mitwirkungspflicht der Fischereiberechtigten und Fischereipächter. Laut Aussage der oberen Fischereibehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) haben unsere Bäche normalerweise keinen so hohen Fischbestand, dass solch gravierende Fälle eintreten. Die meisten Fische wandern frühzeitig mit dem schwindenden Wasserständen flussabwärts.
  • 13. Wer beseitigt die Fische?

    Durch Ihre Meldung wird unverzüglich ein Prozess ausgelöst, innerhalb dessen die Zuständigkeit geprüft und weitere Maßnahmen zur fachgerechten Beseitigung der Fische erlassen werden (s. hierzu auch FAQ 10 und 11). Tote Fische aus Gewässern müssen aus seuchenhygienischen Gründen über spezielle Tierkörperbeseitigungsanstalten verwertet werden, eine Entsorgung über den kommunalen Rest- oder Biomüll ist strengstens verboten!

  • 14. Was sind Fischereiberechtigte und Fischereigenossenschaften? Welche Rolle haben sie?

    Die Fischereiberechtigten sind in Rheinland-Pfalz die Verbandsgemeinden, ihnen obliegt als Kommune das Recht, an einem Gewässer zu angeln oder auch dieses Recht zu verpachten (z. B. an einen Fischereipächter oder örtlichen Angelverein).

    Als Fischereigenossenschaften bezeichnet man einen Zusammenschluss der Fischereirechte aller am Gewässer anliegenden Grundstückseigentümer zu einem gesetzlich verankertem Bezirk. Auch die Genossenschaften sind bei den Verbandgemeinden angesiedelt und werden von diesen verwaltet.

    Sowohl Fischereiberechtigte als auch Pächter und Genossenschaften haben eine gesetzliche Hegepflicht. Das bedeutet: Sinkt das Wasser oder droht ein Fischsterben, haben sie eine Mitwirkungspflicht.

    Nicht jedes Gewässer beheimatet Fische und wird fischereirechtlich verwaltet. Aus diesem Grund kann man keine pauschalen Handlungsanweisungen aussprechen, vielmehr muss jeder Fall individuell geprüft werden. Teilweise werden Gewässer, die in einer Verbandsgemeinde liegen, auch durch benachbarte Verbandsgemeinden verwaltet, weil beispielsweise das Gewässer dort entspringt oder einen Großteil seines Laufes dort hat.

  • 15. Sind von diesen Notabfischungen oder Umsetzungsaktionen geplant?

    Die Notwendigkeit von Notabfischungen oder Umsetzungsaktionen wird von den Fischereiberechtigten, Fischereigenossenschaften oder Pächtern betroffener Gewässerabschnitte im Einzelfall geprüft und mit der Unteren Fischereibehörde abgestimmt. Alle Maßnahmen müssen rechtlich zulässig, technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar sein.

  • 16. Was versteht man unter Hegepflicht?

    Unter der Hegepflicht versteht man die gesetzliche Pflicht den Fischbestand nachhaltig zu schützen, zu erhalten und zu fördern. Ziel ist ein gesunder, artgerechter und dem Gewässer angepasster Bestand. Bei drohendem oder akutem Fischsterben durch anhaltende Trockenheit wandelt sich die Hegepflicht in eine akute Rettungs- und Abwehrpflicht um.

  • 17. Wo kann ich nachschauen, welche Fischereigenossenschaften oder Fischereiberechtigte für welche Gewässer zuständig sind?

    Fischereiberechtigte und Fischereigenossenschaften für einzelne Gewässer sind in der Regel durch die Verbandsgemeinden vertreten. Diese Daten müssten von der zuständigen Verbandsgemeinde veröffentlicht oder auf Anfrage herausgegeben werden.

  • 18. Wo kann ich nachschauen, ob es für den Gewässerabschnitt einen Fischereipächter gibt?

    Die personenbezogenen Daten der Fischereipächter sind aus Datenschutzgründen nicht öffentlich einsehbar. Sie liegen den Verbandsgemeinden in ihrer Funktion als Fischereiberechtigte und der Unteren Fischereibehörde vor.

  • 19. Was passiert, wenn es keine Fischereiberechtigten / Fischereigenossenschaft / Fische-reipächter gibt? Wer ist dann zuständig?

    Wenn es an einem Gewässerabschnitt keine Fischereiberechtigten/Fischereigenossenschaft oder Fischereipächter gibt, ist grundsätzlich der Inhaber des Fischereirechts zuständig für die Hege- und Pflege. Nach § 5 Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz steht das Fischereirecht dem Eigentümer des Gewässergrundstückes zu, soweit nicht ein selbstständiges Fischereirecht gemäß § 6 LFischG besteht.

    Eine Auskunft darüber, wer Eigentümer des Gewässergrundstückes ist und ob an dem betroffenen Gewässergrundstück ein selbstständiges Fischereirecht besteht, kann bei der oberen Fischereibehörde erfragt werden.

    Nähere Informationen und Kontaktmöglichkeiten der oberen Fischereibehörde erhalten Sie unter den nachfolgenden Links

    Fischerei . Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

    So erreichen Sie uns . Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord


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