Untere Bauaufsichtsbehörde
Untere Bauaufsichtsbehörde

Der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt die Überwachung der Einhaltung des öffentlichen Baurechts. Zu diesem Zweck hat sie im Rahmen der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung oder Beseitigung baulicher Anlagen insbesondere die Aufgabe der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die Aufgabe der Prüfung der Zulässigkeit eines Vorhabens im baurechtlichen Genehmigungsverfahren. Hierzu hat sie die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Daneben sind u. a. folgende Aufgaben der Bauaufsicht gesetzlich geregelt:
- Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung
- Entscheidung über die Erteilung eines Bauvorbescheids
- Repressive Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Führung des Baulastenverzeichnisses