Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.
Jobcenter Cochem-Zell

Für Bürger:innen

Für Bürgerinnen und Bürger

Für Bürger:innen

Der Neuantrag

Sie möchten

  • erstmalig Leistungen beim Jobcenter Cochem-Zell beantragen?
  • aus einem Ort außerhalb des Landkreises Cochem-Zell zuziehen?
  • Leistungen ergänzend zu Ihrem Arbeitslosengeld I oder nach dem Arbeitslosengeld I beantragen?

Wenn Sie zum ersten Mal als Kundin oder Kunde zum Jobcenter Cochem-Zell kommen, melden Sie sich bitte am Empfang. Je nach Wohnort erfahren Sie dort, wer Sie künftig in Fragen der Geldleistungen und der Vermittlung/Beratung betreut. Sie haben für die beiden Teilbereiche jeweils nur einen Ansprechpartner, der Sie umfassend berät.

Bitte bringen Sie bei jedem Besuch des Jobcenters Ihre gültigen Ausweispapiere mit. Die für den Erstantrag notwendigen Unterlagen finden Sie in unserer Checkliste. Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, erfahren Sie dies von Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Bei Umzug/Zuzug bitte beachten:

Setzen Sie sich vor Abschluss eines Mietvertrages unbedingt mit uns in Verbindung. Die Übernahme der neuen Mietkosten sowie einer Mietkaution oder auch Umzugskosten kann nur bei einer vorherigen schriftlichen Zusicherung des Jobcenters gewährleistet werden.


Das Bürgergeld

Bürgergeld können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. 
Das Bürgergeld ist eine Leistung, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten soll.
Die Leistungen umfassen den 


Regelbedarf:

Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab.


Schwangerschaft & Geburt:


Leistungen für Unterkunft & Heizung:

Für die Leistungsgewährung sind die Größe der Wohnung, die Mietkosten und die Art der Heizung maßgeblich.
Dazu finden Sie hier ein Merkblatt:

 Merkblatt 



Beratung & Vermittlung

Für den Bereich Beratung und Vermittlung steht Ihnen von Anfang an ein/e Vermittler:in beratend zur Seite. Diese entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine Strategie mit individuellen Förder- und Vermittlungsleistungen, damit der berufliche (Wieder-)Einstieg gelingt.

Neben der Unterstützung, die wir Ihnen anbieten können, ist jedoch auch Ihre Eigeninitiative gefragt. Das bedeutet, dass Sie sich selbst bewerben und zumutbare Beschäftigungen aufnehmen, auch wenn der Arbeitsort von Ihrem Wohnort weiter entfernt ist oder sich die neue Beschäftigung von Ihrer früheren Tätigkeit unterscheidet.

Hilfreiche Links: