Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.
Kreiswerke Cochem-Zell - Abfallwirtschaft -

Abfallwirtschaft

Kreiswerke Cochem-Zell

Gebühren

Abfallgebühren 

Dargestellt ist ein offenes Portmonee mit Kleingeld und eine 10 € Schein im Hintergrund.



Die Abfallgebührensatzung des Landkreises Cochem-Zell finden Sie hier.




Die Hausmüllgebühren im Überblick

Die Abfallentsorgungsgebühren setzen sich zusammen aus der Grund- und der Entleerungsgebühr. Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Anzahl, Art, Größe und die Dauer der Bereitstellung der Gefäße (Grundgebühr) sowie die Anzahl der Entleerungen (Leerungsgebühr).

Die Grundgebühr beträgt ab dem 01.01.2024 für

  • das 120 l Restmüllgefäß 213 Euro,
  • das 240 l Restmüllgefäß 297 Euro

und enthält die Kosten für 6 Leerungen.

Besteht die Gebührenpflicht nicht während eines vollen Kalenderjahres, so beträgt die Grundgebühr 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem das Restmüllgefäß bereitgestellt wird. Je zwei Monate wird eine Abfuhr zugrunde gelegt. Wird eine durch die Grundgebühr abgegoltene Leistung nicht im vollen Umfang in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Leerungsgebühr
Ab der 7. Leerung des Restmüllgefäßes kostet diese und jede weitere Leerung für

  • das 120 l Restmüllgefäß 7,00 Euro je Leerung,
  • das 240 l Restmüllgefäß 14,00 Euro je Leerung.

Die Anzahl der Leerungen wird elektronisch erfasst.


Wie oft wurde meine Restmülltonne geleert?

Mit der Anwendung „Leerungen Online" können die Anschlussnehmer über das Bürgerportal des Landkreises Cochem-Zell die Anzahl der Leerungen ihrer Restmülltonne einsehen:

https://www.coc.de/entleerungen/

Der Anwender muss sich mit Objektnummer und Kassenzeichen in den passwortgeschützten Bereich einloggen. Diese Zugangsdaten können vom Eigentümer des Grundstückes aus dem vorliegenden Gebührenbescheid entnommen werden. Im Gebührenbescheid sind das Kassenzeichen (z. B.: KN99xxxxxNK) und die Objektnummer (z. B.: M1xxx) angegeben.


Neben den sechs Leerungen der Restmülltonne sind in den Gebühren folgende Leistungen enthalten:

  • Eine zweiwöchige Leerung der Biotonne (Leerungen werden nicht registriert, d.h. sie können die Biotonne an jedem Leerungstermin zur Abfuhr bereitstellen, ohne Mehrkosten)
  • Entsorgung von Papier über die Papiertonne
  • Entsorgung von bis zu 4 cbm Sperrmüll und Altmetall auf Abruf pro Jahr
  • Altmetallentsorgung (kostenlos auf den Annahmestellen)
  • Elektroschrottentsorgung (Abholung auf Abruf und Anlieferung)
  • Eine Grüngutsammlung pro Jahr
  • Anlieferung von Grünabfällen an den Grüngutsammelplätzen
  • Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten über das Umweltmobil in haushaltsüblichen Mengen
  • Boden- und Gebrauchsgüterbörse
  • Abfallberatung

Gebühren für Restmüll- und Windelsäcke

Die Gebühr für den zum einmaligen Gebrauch bestimmten Restmüllsack (70 l) mit der Aufschrift RESTMÜLL Landkreis Cochem-Zell beträgt 6,00 Euro. Diese Säcke können am Tag der Restmüllabfuhr wie die Restmülltonnen am Straßenrand zur Abholung bereitgestellt werden.

Die Gebühr für den zum einmaligen Gebrauch bestimmten Windelsack (70 l, ausschließlich für Windeln und Inkontinenzabfälle aus privaten Haushalten) mit der Aufschrift WINDELSACK Landkreis Cochem-Zell beträgt 3,00 Euro. Die Windelabfälle können nur über die Restabfall-Containern auf den Abfallannahmestellen Cochem-Sehl und Kaisersesch sowie auf den Bauschuttdeponien Blankenrath, Faid, Klotten, Lieg, Urschmitt und Zell entsorgt werden. Es werden nur fest zugebundene Windelsäcke angenommen. Die Windelsäcke müssen eigenhändig vom Anlieferer in den Restmüllcontainer gefüllt werden. Der Windelsack wird bei der Restmüllabfuhr nicht mitgenommen.

Die Verkaufsstellen für Restabfall- und Windelsäcke finden Sie hier.


Gebühren für die Anlieferung auf den Annahmestellen

Die Anlieferung von Abfällen auf einer Annahmestelle ist nur in Ausnahmefällen möglich. Für eine regelmäßige Entsorgung müssen die jeweilig zugelassenen Gefäße (Hausmülltonnen, Container) benutzt werden.

Die Gebühren betragen:

Restmüll

  • 309 Euro/t
  • 140 Euro/cbm (sofern eine Verwiegung nicht möglich ist)

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  • AzB, Kofferraum PKW
    • 10,00 Euro
  • AzB, Kofferraum PKW-Kombi2
    • 15,00 Euro

Dies gilt für die Abfallannahmestelle Cochem.


Holz aus privaten Haushalten
Holz kann auf der Abfallannahmestelle Cochem-Sehl und den Bauschuttdeponien Zell, Klotten und Lieg entsorgt werden.

  • Unbehandelte Hölzer: 
    • 185 Euro/t
    • 100 Euro/cbm (sofern eine Verwiegung nicht möglich ist)
  • Belastete Hölzer ohne Glasanhaftungen:
    • 235 Euro/t
    • 120 Euro/cbm (sofern eine Verwiegung nicht möglich ist)

Die Mindestgebühr bei der Selbstanlieferung beträgt 10 Euro.


Bauschutt und Erdaushub

Für die Entsorgung von unbelastetem Bauschutt und Erdaushub bei Anlieferung an den Bauschuttdeponien betragen die Gebühren 10 Euro/cbm. 

Anlieferungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten in Absprache mit dem Deponiewärter möglich. Die Zusatzgebühr je angefangener halber Zeitstunde beträgt 14 Euro.