Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.
Vater und Tochter händehaltend beim Spaziergang

Jugendhilfe im Strafverfahren

Jugendhilfe im Strafverfahren

Dargestellt ist eine Person im schwarzen Kapuzenshirt von hinten der ein Graffiti sprüht.

Dir wird eine Straftat vorgeworfen? Du musst vor Gericht?
Du weißt nicht weiter oder was auf dich zukommt?

Wir, die Jugendhilfe im Strafverfahren (früher Jugendgerichtshilfe) wirkt mit in Strafverfahren von Jugendlichen, also bei Straftaten, die Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsenden (18, aber noch nicht 21 Jahre alt) zur Last gelegt werden.

Wir beraten und begleiten Dich bei allen Fragen und Anliegen vor, während und nach dem Verfahren. Außerdem beraten wir auch Deine Eltern oder Sorgeberechtigten.

  • Wie erfahren wir davon?

    In der Regel erfahren wir von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder vom Jugendgericht, dass Dir eine Straftat vorgeworfen wird. Du kannst Dich aber auch unmittelbar selbst bei uns melden. 

  • Was sind unsere Aufgaben?

    Durch das Ermittlungsverfahren beziehungsweise durch die Zusendung der Anklageschrift werden in der Regel viele Fragen aufgeworfen:

    • Was bedeutet die Anklageschrift?
    • Was erwartet mich in der Hauptverhandlung?
    • Bin ich jetzt vorbestraft?
    • Wie verhalte ich mich, wenn ich mich unschuldig fühle?
    • Wer erfährt etwas von der ganzen Angelegenheit?

    usw.

    Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren ist es, junge Menschen und deren Angehörige zu Fragen dieser Art zu beraten und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
    Darüber hinaus hat sie den gesetzlichen Auftrag, die beteiligten Behörden im Strafverfahren durch Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Beschuldigten zu unterstützen.
    Hierzu bieten wir Dir zunächst ein freiwilliges Gespräch an. Inhalte des Gesprächs sind Deine persönliche Situation, Dein Lebenslauf und die Auseinandersetzung mit der Dir vorgeworfenen Straftat. Im Gegensatz zu Strafverfahren gegen Erwachsene werden im Jugendstrafverfahren Deine persönliche Entwicklung und Deine aktuelle Lebenssituation berücksichtigt. Hat das Gespräch stattgefunden, können wir diese Aspekte in das Gerichtsverfahren mit einbringen und angemessene, pädagogische Maßnahmen vorschlagen, die Dir wieder auf den rechten Weg verhelfen sollen. Dabei arbeiten wir auch eng mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes zusammen. Gegebenenfalls wird geklärt, ob ein Anspruch auf Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz besteht. Im Jugendstrafrecht steht nämlich nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund!

    Eine weitere Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren besteht darin, das Gericht hinsichtlich der Frage zu beraten, ob auf einen zum Tatzeitpunkt Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahre) Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewandt werden soll.
    Heranwachsende, die in anderen Lebensbereichen bereits als Erwachsene gelten, können vor Gericht entweder als Jugendliche oder als Erwachsene behandelt werden. Sie werden als Jugendliche angesehen, wenn hierfür entweder ihr Persönlichkeitsbild oder die Straftat Anhaltspunkte bieten. Scheiden diese beiden Gesichtspunkte aus, werden sie wie Erwachsene behandelt.

  • Welche Sanktionen können vom Gericht verhängt werden?

    Die Maßnahmen, die das Gericht letztendlich trifft, sind abhängig von der Lebenssituation und der Straftat. Grundsätzlich kann es zu einem Freispruch, einer Einstellung des Verfahrens oder zu einem Urteil kommen.
    Wirst Du nach Jugendstrafrecht verurteilt, kommen zum Beispiel folgende Sanktionen in Betracht:

    • Verwarnung
    • Arbeitsauflage (Sozialstunden)
    • Geldauflage (wenn Du selbst über Einkommen verfügst)
    • eine Entschuldigung gegenüber dem Geschädigten (sogen. Täter-Opfer-Ausgleich)
    • soziale Trainingskurse (z. B. Anti-Gewalt-Training)
    • Drogenscreenings
    • Zusammenarbeit mit Behörden bzw. Aufsuchen von Beratungsstellen (z. B. Suchtberatung, Berufsberatung)
    • Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis anordnen
    • Einziehung der Tatwerkzeuge oder des aus der Tat Erlangten (der „Beute“)
    • Inanspruchnahme von Jugendhilfemaßnahmen
    • ein Jugendarrest in einer speziell dafür vorgesehenen Arrestanstalt
    • je nach Schwere der Schuld aber auch eine Jugendstrafe in Form einer Haft- oder Bewährungsstrafe in einer Jugendstrafanstalt.

    Wird Erwachsenenstrafrecht angewendet, sieht das Gesetz in der Regel eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe mit oder ohne Bewährung vor.

  • Was ist ein Diversionsverfahren?

    Diversion (lat. Ablenkung) beschreibt die Vermeidung bzw. Beschränkung formeller strafrechtlicher Verfahren ohne Einschaltung des Jugendgerichtes nach § 45 Jugendgerichtsgesetz. Dies kommt meist in Betracht, wenn es sich um Bagatelldelikte mit geringen Auswirkungen handelt und auch Deine Schuld als gering anzusehen ist oder wenn bereits im Vorfeld erzieherische Maßnahmen durchgeführt wurden und die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass eine Klageerhebung nicht notwendig ist. Auch hier nehmen wir Stellung zu den von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen erzieherischen Maßnahmen und begleiten die jungen Menschen bis zur Beendigung des Verfahrens.

    Willst Du weitere Infos darüber, was Dich als Jugendlicher während eines Strafverfahrens erwartet, klick die Videoclip-Reihe „Erwischt?! und jetzt…?“ an. Sie zeigt dir, wie das Strafverfahren abläuft, wer daran beteiligt ist und welche Rolle die Jugendhilfe dabei spielt. Die Clips erklären außerdem, welche Rechte du als Jugendlicher hast, wenn du einer Straftat beschuldigt und angeklagt wirst.