Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.

Belehrungen nach dem IfSG

Belehrungen nach §§ 42,43 IfSG


Onlinebelehrung - Bitte beachten Sie die Hinweise

  • Wie funktioniert die Onlinebelehrung?

    Das Gesundheitsamt des Landkreises Cochem-Zell hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der
    technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:

    • Sie buchen einen Termin für die Online-Belehrung.
      • Schritt 1: Klicken Sie auf folgenden Link: https://coc.gotzg.de. Lesen Sie sich die Anweisungen durch und setzen Sie anschließend die Häkchen in den Kästen am unteren Teil der Website, sofern Sie sich mit den Datenschutzrichtlinien einverstanden erklären.
      • Schritt 2: Wählen Sie nun einen Termin aus und bestätigen Sie ihre Auswahl, indem Sie auf „Weiter“ klicken.
      • Schritt 3: Geben Sie nun Ihre Adresse, sowie ihre Kontaktdaten an. Anschließend erhalten Sie eine Mail mit einem Bestätigungscode, den Sie in der darauffolgenden Seite in das entsprechende Feld eintragen.
    • Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
    • Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf kontaktiert. Bitte schalten Sie Ihr Endgerät 15 Minuten vor dem Termin ein.
    • Sie zeigen Ihren Personalausweis und schauen in die Kamera, um sicherzustellen, dass es sich bei Ihnen auch um die angemeldete Person handelt (Authentifizierung).
    • Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in
      welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im
      deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
    • Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv
      anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
    • Diese beginnt mit dem Belehrungsfilm. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch
      einmal ansehen.
    • Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
    • Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Es werden acht Fragen gestellt, zu
      denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
    • Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
    • Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de
    • Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
    • Die Bescheinigung können Sie anschließend im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
  • Gebühren

    Die Gebühr richtet sich nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis der Gesundheitsverwaltung RLP und beträgt hiernach 30,00 €. Eine Quittung wird nicht erstellt. Nutzen Sie bitte die Bestätigung des Bezahldienstes.

  • Wie läuft die Bezahlung ab?

    • Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse erfolgt die Bezahlung.
    • Wählen Sie eine Bezahloption, um den Beitrag von 30 Euro zu entrichten. 
    • Nachdem dies erfolgt ist, erhalten Sie erneut eine Mail mit dem Link zur Online-Schulung. Öffnen Sie die Mail und klicken Sie auf den Link. Sollte dies nicht funktionieren, markieren Sie den Link, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den Link und wählen „kopieren“. Anschließend öffnen Sie Ihren Browser
      (Internet Explorer, Google Chrome, Mozilla Firefox) und drücken mit der rechten Maustaste auf die obere Suchleiste.
    • Dann wählen sie „Einfügen“.
    • Geben Sie den Code ein, der Ihnen während der Verifizierung übermittelt wurde und wählen Sie
      anschließend die Sprache aus, in der Sie die Schulung absolvieren wollen. 
  • Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen? 

    Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.

  • Was ist, wenn ich eine Gebührenbefreiung vorweisen kann? 

    Für einen bestimmten Personenkreis besteht die Möglichkeit, sich von den Gebühren für die Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG befreien zu lassen.
    Die Möglichkeit der Gebührenbefreiung ist im Gebührenverzeichnis der rheinland-pfälzischen
    Gesundheitsverwaltung definiert und umfasst den nachstehenden Personenkreis:

    • Schülerinnen und Schüler, die ein Praktikum zur Berufsfindung in Lebensmittelbetrieben ableisten.
    • Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten.
    • Personen, die zur Berufsausbildung, als Berufspraktikant:innen
      oder zur freiwilligen Hilfeleistung an Krankenanstalten beschäftigt werden sollen.

    Sollten Sie einem der o.g. Personenkreise angehören und eine Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen, können Sie nur an einem Präsenztermin im Gesundheitsamt Cochem-Zell teilnehmen. 

    Anmeldungen sind möglich unter folgendem Link:

    Online-Terminvergabe für Präsenzveranstaltungen

  • Minderjährige Teilnehmer:innen

    Minderjährige Teilnehmer:innen müssen eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an
    ifsg@tz-glehn.de senden.

  • Schulpraktika

    Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule kostenlos nur als Präsenztermin statt.

    Online-Terminvergabe für Präsenzveranstaltungen

  • Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden?

    Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen: https://coc.gotzg.de

Online-Terminvergabe für Präsenzveranstaltungen

  • Was ist zu beachten?

    Das Angebot richtet sich an Alle, die gewerbsmäßig Lebensmittel verarbeiten oder dabei mit ihnen in
    Berührung kommen. 
    Dies gilt auch, wenn Sie in Küchen von Gaststätten, Kantinen oder sonstigen Einrichtungen der
    Gemeinschaftsverpflegung tätig sind.

    Vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten wird eine Bescheinigung nach § 43 des
    Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Absatz 1 benötigt, dass sie über geltende Tätigkeitsverbote belehrt wurden.

    Diese Bescheinigung stellt das Gesundheitsamt nach einer eingehenden Information aus.

    Hier gelangen sie zur Terminvergabe:

    ONLINE-TERMINVERGABE FÜR PRÄSENZVERANSTALTUNGEN