Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Gewässerschutz


Im Rahmen der aktuellen Informationsreihe zum Gewässerschutz hat die untere Wasserbehörde des Landkreises Cochem-Zell bereits auf die Auswirkungen der derzeit anhaltenden Trockenheit hingewiesen. In diesem Zusammenhang erging bereits der eindringliche Appell, Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen, Gräben und sonstigen oberirdischen Gewässern vorübergehend auszusetzen oder auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Zwischenzeitlich haben die anhaltende Trockenheit und die ausbleibenden Niederschläge die Pegel unserer heimischen Fließgewässer auf ein kritisches Minimum absinken lassen. An ersten Bachläufen im Kreisgebiet wurde ein Fischsterben festgestellt.

Angesichts dieser besorgniserregenden Lage richtet die Untere Wasserbehörde erneut den dringenden Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Unterlassen Sie ab sofort jede Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen, Gräben und sonstigen oberirdischen Gewässern.

Schon das Entnehmen geringer Mengen entzieht den ohnehin stark strapazierten Gewässern die letzte Lebensgrundlage. Die Wassertemperaturen steigen rasant an, während gleichzeitig der Sauerstoffgehalt sinkt. Die Fische ersticken qualvoll.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der sogenannte Eigentümer- und Anliegergebrauch (erlaubnisfreie Entnahme) bei der derzeitigen Wassermangellage gesetzlich ausgeschlossen ist. Das unbefugte Entnehmen von Wasser stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann.

An dieser Stelle weisen wir erneut ausdrücklich darauf hin, dass die unter Wasserbehörde bei anhaltender, kritischer Niedrigwassersituation zum weiteren Handeln gezwungen ist – dies schließt weitergehende Verbote bis hin zu einer allgemeinen Untersagung der Wasserentnahme ein.


Aufruf an Erlaubnisinhaber:

Die Kreisverwaltung wendet sich hiermit ausdrücklich auch an alle Erlaubnisinhaber. Bitte verzichten Sie angesichts der extremen Wassermangellage ab sofort freiwillig auf die gestattete Wasserentnahme. Jeder Liter, der im Gewässer verbleibt, sichert das Überleben der Fische, der Tierwelt des Gewässers und der Uferbereiche. Sollte sich die Lage weiter zuspitzen, behält sich die Untere Wasserbehörde ausdrücklich vor, bestehende Erlaubnisse temporär zu widerrufen oder einzuschränken.

Die Kreisverwaltung bittet die Bevölkerung zudem um Wachsamkeit: Wer beobachtet, dass illegal Wasser abgepumpt wird oder wer weitere austrocknende Gewässerabschnitte und gefährdete Fische entdeckt, wird gebeten, diese der Unteren Wasserbehörde zu melden. Die Erreichbarkeiten sowie weitere Informationen zum Gewässerschutz finden Sie hier.
Helfen Sie aktiv mit, unsere wertvolle heimische Natur und die bedrohte Tierwelt zu schützen.