Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.
Dargestellt sind Kinderarme, die Sich in der Mitte vereinen.

Weitere Beratungsangebote

Weitere Beratungsangebote

  • compass private pflegeberatung GmbH

    compass private pflegeberatung GmbH, ein Tochterunternehmen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, bietet - kostenfrei und unabhängig - Pflegeberatung auf drei Wegen für privat Pflegeversicherte: 

    • Die telefonische Pflegeberatung steht allen Ratsuchenden und ihren Angehörigen offen und ist unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 101 88 00 bundesweit zu erreichen. 
    • Die Pflegeberater:innen beraten privat Versicherte gerne auch per Videogespräch. So können beispielsweise auch nicht am Wohnort befindliche Angehörige einfach in das Beratungsgespräch eingebunden werden. 
    • Auf Wunsch vermitteln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Telefon eine Pflegeberatung vor Ort. Die aufsuchende Pflegeberatung von compass reicht von einem einmaligen Gespräch bis hin zu einer umfassenden Begleitung.

    Inhalte der Beratung können zum Beispiel folgende Fragen sein: 

    • Wie erhalte ich Leistungen aus der Pflegeversicherung? 
    • Welche Leistungen gibt es in der Pflegeversicherung?
    • Wie läuft der Begutachtungstermin ab?
    • Wie kann Pflege organisiert werden? 
    • Wie finde ich Entlastung als Pflegender?


    Die Pflegeberatung erfolgt in allen Bereichen kostenfrei und unabhängig.

    Leistungsanbieter

  • Krankenhaussozialdienst

    Ein Krankenhausaufenthalt bei Krankheit, Unfall oder Behinderung kann einen tiefgreifenden Einschnitt bedeuten und oft das bisherige Leben verändern. Dinge, die zuvor keine Schwierigkeiten bereitet haben, fallen plötzlich schwer und müssen anderweitig geregelt und organisiert werden.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhaussozialdienstes beraten Patienten und deren Angehörige bezüglich der weiteren Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt.

    Sie helfen beispielsweise bei der Planung der Pflege und Unterstützung zu Hause, indem sie über Versorgungsmöglichkeiten vor Ort informieren. Auch die Beratung über die Möglichkeiten einer stationären oder teilstationären Weiterversorgung, z. B. in einem Pflegeheim, in der Kurzzeitpflege, in der Tagespflege oder im Hospiz gehört zu den Aufgaben den Kliniksozialdienstes.

    Soweit gewünscht stellen die Krankenhaussozialdienste für eine weitergehende Beratung auch den Kontakt zu den Pflegestützpunkten bzw. der privaten Pflegeberatung COMPASS her.

    Bei Bedarf leiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhaussozialdienstes auch Anschlussheilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen für die Patienten ein.

    LEISTUNGSANBIETER

  • Sozialpsychiatrischer Dienst

    Der Sozialpsychiatrische Dienst, als Fachdienst der Abteilung „Gesundheitsamt", bietet auf der Grundlage des Landesgesetzes über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) und des Landesgesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGdG) individuelle und kompetente Fachberatung.

    Der Sozialpsychiatrische Dienst berät und begleitet Sie bei allen Fragen und Problemen, die im Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Behinderung stehen.

    Das Angebot richtet sich an:

    • Menschen mit psychischen Erkrankungen; Menschen in Krise
    • Suchtmittelabhängige Menschen
    • Menschen mit Körper- oder Mehrfachbehinderung sowie geistig behinderte Menschen
    • Menschen mit chronischer Erkrankung
    • Menschen mit psychischen Erkrankungen im Alter

    Angehörige dieser Personengruppen

    Das Angebot umfasst:

    • Persönliche Gespräche in der Kreisverwaltung oder Hausbesuche bei Ihnen
    • Einmalige Beratung oder langfristige Begleitung
    • Schnelle und kurzfristige Kontaktaufnahme in akuten Krisensituationen; Krisenintervention
    • Vermittlung und Koordinierung ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Hilfe
    • Beratung und Information über mögliche Behandlungen oder ambulante Versorgungshilfen sowie Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme mit Anbietern
    • Hilfe und Unterstützung bei der Beantragung und Vermittlung von Sozialleistungen
    • Nachsorge nach Krankenhausbehandlungen
    • Beratung von Angehörigen

    Die Hilfsangebote sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht.

    LEISTUNGSANBIETER

  • Beruf und Pflege

    Viele ältere und pflegebedürftige Menschen wünschen sich zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt zu werden. Für berufstätige Angehörige ist dies eine besondere Herausforderung. Wie kann Beruf und Pflege vereinbart werden? Der Gesetzgeber sieht im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz verschiedene Freistellungsmöglichkeiten für Beschäftigte, die sich um pflegebedürftige Familienangehörige kümmern, vor. Berufstätige Angehörige von pflegebedürftigen Menschen können im Bedarfsfall folgende berufliche Auszeiten in Anspruch nehmen:

    • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach dem Pflegezeitgesetz
       ⇒Auszeit von bis zu 10 Arbeitstagen bei einer akut auftretenden Pflegesituation
    • Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz
      ⇒Vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu 6 Monaten für die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung
    • Familienpflegezeit nach dem Familienpflegezeitgesetz
      ⇒Reduzierung der Arbeitszeit für bis zu 24 Monate zur Sicherstellung der häuslichen Pflege eines nahen Angehörigen
    • Freistellung zur Betreuung pflegebedürftiger Kinder nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz
      ⇒Vollständige oder teilweise Freistellung für die Betreuung pflegebedürftiger Kinder in häuslicher und außerhäuslicher Umgebung
    • Freistellung zur Begleitung in der letzten Lebensphase nach dem Pflegezeitgesetz
      ⇒Vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu drei Monaten zur Begleitung eines nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase

    Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    Eine allgemeine Beratung zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege erhalten Sie auch bei den Pflegestützpunkten.

    LEISTUNGSANBIETER

  • Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

    Das Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und Wohnen in Einrichtungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine wichtige Anlaufstelle rund um das Thema Pflege und Wohnen in Einrichtungen.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Informations- und Beschwerdetelefons informieren und beraten:

    • zu allen Fragen rund um die Pflegeversicherung, z.B. Pflegegeldzahlung, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, zusätzliche Betreuungsleistungen
    • dem Verfahren zur Einstufung in eine Pflegestufe einschließlich des Führens des Widerspruchsverfahrens
    • zur Frage der legalen Beschäftigung von Personen in Haushalten mit Pflegebedürftigen
    • zu Verträgen und Abrechnungen von ambulanten Pflegediensten und stationären Einrichtungen

    Seit 1. März 2010 ist das Informations- und Beschwerdetelefon zudem Anlaufstelle für Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Interessierten, wenn es um das Wohnen in Einrichtungen nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) geht. Hier arbeiten die Mitarbeiterinnen des Beschwerdetelefons vertrauensvoll mit der zuständigen Behörde zusammen.

    Die Beratung ist kostenlos und erfolgt vertraulich.

    Im Bereich Pflege bietet die Verbraucherzentrale keine persönliche Beratung, sondern lediglich eine telefonische und schriftliche Beratung an.

    LEISTUNGSANBIETER

  • Sozialverband VdK

    Der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V. ist ein eingetragener Verein, im dem sich Menschen zur Durchsetzung gemeinsamer sozial- und gesellschaftspolitischer Ziele zusammengefunden haben.

    Der Sozialverband VdK ist Interessenvertreter von Menschen mit Behinderungen, Rentnerinnen und Rentnern, Kriegs-, Wehrdienst-, Unfall- und Gewaltopfern und sonstigen Entschädigungsberechtigten sowie deren Hinterbliebenen, Sozialversicherten und Sozialhilfeempfängern.

    Der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz bietet seinen Mitgliedern eine Beratung und Unterstützung in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten und vertritt seine Mitglieder gegenüber Leistungsträgern (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Kranken- und Pflegekasse), Behörden und vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.

    Er berät insbesondere zu folgenden Rechtsgebieten:

    • Rentenversicherung
    • Kranken- und Pflegeversicherung
    • Schwerbehindertenrecht
    • Unfallversicherung
    • Arbeitslosenversicherung
    • Sozialhilfe
    • Entschädigungsrecht

    Der Sozialverband VdK ist parteipolitisch und konfessionell neutral und finanziert sich über Mitgliedsbeiträge.

    LEISTUNGSANBIETER


  • Selbsthilfegruppen

    In Selbsthilfegruppen schließen sich Menschen zusammen, die unter der gleichen körperlichen oder psychischen Erkrankung oder Behinderung leiden oder als Angehörige betroffen sind.

    Die Menschen, die sich Selbsthilfegruppen anschließen, wollen z.B.

    • über sich, ihre Anliegen und ihre Sorgen sprechen,
    • anderen zuhören, die die gleichen oder ähnliche Probleme haben,
    • von den Erfahrungen der anderen profitieren,
    • sich gegenseitig in ihrer Lebenssituation unterstützen,
    • das gesellige Miteinander trotz und mit der Krankheit oder Pflege erleben.

    Selbsthilfegruppen werden in der Regel nicht von professionellen Helfern (z. B. Ärzten, Therapeuten, anderen Medizin- oder Sozialberufen), sondern meist ehrenamtlich von engagierten Betroffenen geleitet; manche ziehen gelegentlich Experten und Referenten zu bestimmten Fragestellungen und Themen hinzu.

    Während die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich seit langem etabliert sind, sollen vergleichbare Strukturen in der Pflege aus- und aufgebaut werden. Vor allem pflegende Angehörige benötigen besondere Hilfestellungen bei der Bewältigung ihres Pflegealltags, auch hier können Selbsthilfegruppen hilfreich sein.

    Eine Übersicht über die gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen im Landkreis Cochem-Zell finden Sie auf der Homepage der SEKIS Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle e.V. Trier.

    Weitere Informationen und Veranstaltungen der pflegebezogenen Selbsthilfegruppen finden Sie auf der Homepage des Kontaktbüro PflegeSelbsthilfe Trier (auch zuständig für den Landkreis Cochem-Zell).

    Selbsthilfegruppen dienen im Wesentlichen dem Informations- und Erfahrungsaustausch, betreiben aber auch Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit bis zur Interessenvertretung. Sie sind kein Therapieersatz, bieten aber eine gute Alltagsbegleitung.

    Beim Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen stehen die Mitarbeiterinnen der SEKIS sowie des Kontaktbüro PflegeSelbsthilfe in Trier zur Verfügung.

    LEISTUNGSANBIETER
  • Netzwerk Demenz

    Das Netzwerk Demenz im Landkreis Cochem-Zell ist eine Initiative verschiedener Interessengruppen, die sich für eine Verbesserung der Situation von an Demenz erkrankten Menschen und deren Angehörigen einsetzt. Ziel des Netzwerkes ist es, die Menschen für die Erkrankung Demenz zu sensibilisieren, mehr Aufmerksamkeit zu erreichen und für Akzeptanz zu sorgen.

    Diagnose: Demenz. Was kann ich tun? Wo finde ich Hilfe? Welche Angebote, welche Möglichkeiten gibt es für Demenzkranke und Angehörige?

    Das Netzwerk Demenz berät auch über Hilfsangebote und Entlastungsmöglichkeiten. Es informiert und klärt auf und organisiert öffentliche Vorträge und Fortbildungen.

    LEISTUNGSANBIETER
  • Beratung zu finanzielle Hilfen  

    Pflege kostet Geld! Wer auf Hilfe im Pflegefall angewiesen ist, sollte über mögliche finanzielle Hilfen informiert sein. Wer pflegebedürftig ist, kann finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung und unter Umständen Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten.

    LEISTUNGSANBIETER
  • Barrierefreies Bauen

    Ein Haus sollte den Bedürfnissen seiner Bewohner in jeder Lebensphase gerecht werden.

    Eine vorausschauende Planung macht im Alter oder bei eintretenden Behinderungen nachträgliche, teure und aufwendige Umbauten überflüssig. Ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden ist so bis ins hohe Alter auch bei eingeschränkter Mobilität gesichert.

    Barrierefreies Bauen ist aber nicht nur etwas für das Alter, sondern bietet in jeder Lebensphase Vorteile.

    Familien mit kleinen Kindern haben ähnliche Anforderungen an ein Haus wie Senioren. Breitere Türen sind für den Kinderwagen ebenso gut wie für den Rollstuhl geeignet, schwel­lenlose Übergänge zu Terrasse und Garten oder innerhalb der einzelnen Wohnebenen er­leichtern Kleinkindern die Fortbewegung genauso wie Senioren. Und im Badezimmer sind bodengleiche Einstiege zu Dusche und Badewanne nicht nur bequem, sondern sehen schick aus und liegen im Trend.

    Aber auch dann, wenn ein Haus oder eine Wohnung den Anforderungen im Alter nicht mehr gerecht wird, kann durch bauliche und technische Veränderungen das Wohnumfeld so gestaltet werden, dass möglichst lange ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden möglich ist. Dabei sind es meistens Gebäudezugänge, Stufen oder Treppen und Sanitärbereiche, die baulich verändert werden müssen.

    • Welche Möglichkeiten gibt es, nachträglich einen Lift zu installieren?
    • Wie kann ein Bad umgestaltet werden, um damit im Alter zu Recht zu kommen?

     Das sind nur einige Problemstellungen, die dann gelöst werden müssen.

    Wer ein Haus bauen oder eine Immobilie erwerben, umbauen, renovieren oder modernisieren möchte, sollte sich daher in jedem Fall über barrierefreies Bauen und Wohnen informieren und beraten lassen.

    Die unten genannten Beratungsangebote sind unabhängig und kostenlos.

    LEISTUNGSANBIETER
  • Beratung zum Betreuungsrecht

    Was ist, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Dann müssen andere für Sie entscheiden …

    Erwachsene jeden Alters können durch Unfall, Krankheit, seelische Krise oder durch altersbedingte Gebrechen in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten ihres Lebens ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln zu können. In solchen Fällen wird vom Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung eingerichtet.

    Beachten Sie: Ehegatten untereinander, Eltern für Ihre erwachsenen Kinder oder Kinder für ihre Eltern können sich nicht automatisch untereinander gesetzlich vertreten! Hierzu bedarf es einer entsprechenden Legitimation.

    Nur mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung können Sie selbst bestimmen, wer für Sie in diesen Fällen Entscheidungen treffen soll. Regeln Sie in gesunden Tagen, wer Ihre Interessen im Ernstfall vertritt, um für den Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit vorzusorgen!

    Hiervon zu unterscheiden ist die Patientenverfügung. In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind.

    Weitergehenden Informationen und Beratung zum Betreuungsrecht erhalten Sie bei der Örtlichen Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Cochem-Zell und den Betreuungsvereinen.

    Broschüren mit detaillierten Informationen zum Betreuungsrecht und zur Patientenverfügung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

    LEISTUNGSANBIETER
  • Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG

    Oftmals können ältere sowie pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen, besonders wenn sie in einer entsprechenden Einrichtung wohnen, ihre Rechte und Interessen nicht oder nicht mehr ausreichend selbst vertreten. Aufgabe der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG (früher: Heimaufsicht) ist es, sich im Wege der Beratung und - wenn notwendig - auch durch ordnungsrechtliche Maßnahmen für den Schutz der Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen einzusetzen.

    Für welche Einrichtungen ist die Beratungs- und Prüfbehörde (BP-LWTG) zuständig?

    • Pflegeeinrichtungen für volljährige pflegebedürftige Menschen
    • Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen 
    • Betreute Wohngruppen für pflegebedürftige Menschen
    • Betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung 
    • Stationäre Hospize 
    • Einrichtungen der Kurzzeitpflege 
    • Seniorenresidenzen

    Wie kann die BP-LWTG helfen?

    • Sie nimmt Beschwerden entgegen und geht diesen nach.
    • Sie berät zu Fragen der Einrichtungen. 
    • Sie informiert und berät zum Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) und der dazu ergangenen Rechtsverordnung (LWTGDVO). 
    • Sie führt Prüfungen in den Einrichtungen durch.
    • Sie moderiert bei Konflikten.

    Wer kann sich an die BP-LWTG wenden?

    • Bewohnerinnen und Bewohner
    • Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner, Bewohnerbeiräte und Bewohnerfürsprecherinnen und Bewohnerfürsprecher, Beirat der Angehörigen und Betreuerinnen und Betreuer
    • Angehörige, gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigte der Bewohnerinnen und Bewohner 
    • Träger einer Einrichtung 
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen 
    • Andere Behörden 
    • Interessentinnen und Interessenten zur Gründung für Wohnformen nach den §§ 4, 5 und 6 LWTG 
    • Personen mit berechtigten Anliegen
    LEISTUNGSANBIETER

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