Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.
Frontansicht Kreisverwaltung Cochem-Zell 

Öffnungszeiten / Außenstellen

Öffnungszeiten

Ein Besuch in der Kreisverwaltung ist derzeit nur nach
vorheriger Terminabsprache möglich.

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Montag Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 16:30 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:30 Uhr

Weitere Hinweise zu den Öffnungszeiten:

Bürgerbüro, Ausländerbehörde, Führerscheinstelle, Kraftfahrzeugzulassungsstelle

  • Dienstleistungen finden wieder in den Büros der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter statt. Die Bürgerinnen und Bürger werden persönlich von den/dem Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Wartebereich des Bürgerbüros abgeholt.
  • Besucherinnen und Besucher der KFZ-Zulassungsstelle werden im Wartebereich der KFZ-Zulassungsstelle über eine Aufrufanlage zu ihrem Termin aufgerufen.

Gesundheitsamt

Schuleingangsuntersuchung, amtsärztliche Untersuchung

  • Untersuchungen finden in den entsprechenden Räumlichkeiten im Gesundheitsamt statt. Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten am Nebeneingang 1 (der Eingang befindet sich im Innenhof Richtung Mosel) zu warten. Sie werden persönlich an der Tür abgeholt.

Belehrungen

  • Belehrungen finden im Raum 1.22 a statt. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang. Dort werden die Bürgerinnen und Bürger im Wartebereich des Bürgerbüros abgeholt.

Sonstige Termine aus anderen Bereichen

  • Sonstige Termine finden im Raum 1.57 statt. Die Besucherinnen und Besucher werden im ebenfalls im Wartebereich des Bürgerbüros abgeholt.
  • Lediglich für kleinere Abholaufträge wie Abfallsäcke oder Führerscheine ist ein Zutritt des Bürgerbüros ohne Termin gestattet.
  • Es wird darum gebeten, die Verwaltung passend zum Termin aufzusuchen, um Wartezeiten und größeres Besucheraufkommen im Wartebereich zu vermeiden. Auch die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln sind unbedingt einzuhalten. Personen mit Atemwegserkrankungen haben keinen Zutritt und sollten eigenständig auf den Besuch der Verwaltung verzichten.

Außenstellen

Hier erhalten Sie eine Übersicht der Außenstellen: