Entgelte der Wasserversorgung
Entgelte der Wasserversorgung
Die Sätze der Entgelte und pauschalierten Erstattung für die Benutzung der Kreiseinrichtung Kreiswasserwerk Cochem - Zell werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
- wiederkehrender Beitrag bei einem eingebauten Wasserzähler
Zählergröße Qn 2,5 | 99 Euro /Jahr |
Zählergröße Qn 6 | 198 Euro / Jahr |
Zählergröße Qn 10 | 396 Euro / Jahr |
Zählergröße über Qn 10 | 990 Euro / Jahr |
- wiederkehrender Beitrag bei Grundstücken
bis 1000 m² | 99 Euro /Jahr |
ab 1001 m² bis 2000 m² gewichtete Gesamtfläche | 198 Euro / Jahr |
ab 2001 m² bis 4000 m² gewichtete Gesamtfläche | 396 Euro / Jahr |
über 4000 m² gewichtete Gesamtfläche | 990 Euro / Jahr |
- Gebühren zum Ausleihen von Standrohren mit Wasserzählern:
a) für bis zu 14 Kalendertagen | 100 Euro |
b) vom 15. bis 30.Kalendertag zusätzlich | 40 Euro |
c) für jeden angefangenen Monat ab dem 31. Kalendertag zustäzlich | 25 Euro |
d) Kaution | 600 Euro |
- Pauschalierte Grundstücksanschlusskosten
a) für den vom Benutzer zu vertretenden Aus- und Einbau eines Wasserzählers ohne eichamtliche Prüfung und Reparatur | 40 Euro |
b) die Schließung bzw. Einstellung der Wasserlieferung | 30 Euro |
c) die Öffnung eines Anschlusses | 30 Euro |
- Einmaliger Beitrag für die Erschließung von Grundstücken
2,16 Euro / m² gewichtete Grundstücksfäche + Zuschläge für Vollgeschosse (1. + 2. Vollgeschoss 20 %, je weiteres Vollgeschoss 10 %) |
- Gebührensatz Wassergeld je m³ Wasserverbrauch 1,39 Euro
- Herstellung neuer Hausanschlüsse und Hausanschlusserneuerungen im privaten Grundstücksbereich:
a) nur Material-und Lohnkosten: für den ersten Meter: 291,84 Euro
für jeden weiteren Meter: 3,25 Euro
b) bei unbefestigten Flächen: für den ersten Meter: 571,86 Euro
für jeden weiteren Meter: 86,70 Euro
c) bei befestigten Flächen: für den ersten Meter: 641,84 Euro
für jeden weiteren Meter: 131,08 Euro
Zu den festgesetzten Entgelten kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe.