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Hand hält ein Paragrafenzeichen

Erlaubnis zum Führen einiger Waffen

Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

Nach dem Waffengesetz muss jeder, der Schusswaffen und Munition besitzt, die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können.

An die Aufbewahrung von Waffen und Munition werden besondere Anforderungen gestellt. Die Aufbewahrung von Waffen erfordert je nachdem, ob es sich um Langwaffen oder/und Kurzwaffen handelt, mindestens einen Waffenschrank der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992. Dies gilt auch dann, wenn jemand als sogenannter waffenrechtlicher Altbesitzer oder Erbe nur über eine Langwaffe, wie z. B. einen Flobert oder Kleinkalibergewehr verfügt.

Trotz der von der Kreisverwaltung Cochem-Zell veröffentlichten Pressemitteilungen hat bislang nur eine geringe Anzahl der Waffenbesitzer das der Waffenbehörde nachgewiesen. Aus diesem Grunde wird hiermit nochmals ausdrücklich auf die Verpflichtung der Waffenbesitzer hinsichtlich der sicheren Aufbewahrung von Waffen ausdrücklich hingewiesen.

Der Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition kann durch Vorlage der Rechnung für das Sicherungsbehältnis oder durch Fotos, aus denen die Klassifizierung des Tresors ersichtlich ist, erbracht werden.

Falls beides nicht möglich ist – etwa bei alten, aber durchaus tauglichen Tresoren – ein Gutachten vorzulegen, aus dem nachvollziehbar hervorgeht, dass das Behältnis tatsächlich den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Alternativ kann eine Einzelfallprüfung aufgrund von eingereichten, aussagekräftigen Fotos durchgeführt werden.

Verstöße gegen diese Aufbewahrungsvorschriften nach dem Waffengesetz stellen kein Kavaliersdelikt dar. Wer vorsätzlich entgegen den Vorschriften des Waffengesetzes eine Schusswaffe aufbewahrt, begeht eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.

Sollten Sie sich als Waffenbesitzer im Hinblick auf die zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition erforderliche Investition für einen Waffenschrank von Ihrer/Ihren Waffe/n trennen wollen, können Sie die Waffe/n an einen Waffenhändler, an eine andere berechtigte Person veräußern oder dieser überlassen oder alternativ die Waffe/n nach vorheriger Terminvereinbarung kostenlos bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell zur Vernichtung abgeben.

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell wird die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition – für den Fall, dass die sichere Aufbewahrung nicht nachgewiesen wird oder weitere Unklarheiten bestehen – durch entsprechende Hausbesuche überprüfen. Wir weisen darauf hin, dass diese Kontrollen gebührenpflichtig sind.

Bei (Rück-)Fragen:

waffenbehoerde@cochem-zell.de