Gewässerschutz Niedrigwasser: Entnahmeerlaubnis
Im Rahmen der aktuellen Informationsreihe zum Gewässerschutz hat die untere Wasserbehörde bereits mehrfach auf die Auswirkungen der anhaltenden Trockenheit auf die Gewässer hingewiesen. So erging aufgrund des ersten Fischsterbens im Landkreis zuletzt der dringende Appell, Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen, Gräben und sonstigen oberirdischen Gewässern bis auf Weiteres zu unterlassen.
Zwischenzeitlich sind einige Bachabschnitte periodisch nicht mehr wasserführend bzw. trockengefallen.
Mit Blick auf künftige Dürreperioden appelliert die Untere Wasserbehörde daher gezielt an die Inhaberinnen und Inhaber wasserrechtlicher Entnahmeerlaubnisse:
Bitte prüfen Sie die Erforderlichkeit künftiger Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser und vermeiden diese bei anhaltender Hitze und Trockenheit.
Im Rahmen der durch Ihre Erlaubnis zugelassenen Gewässerbenutzung ist insofern vorrangig zu prüfen,
- wie viel Wasser maximal entnommen werden darf,
- ob die Erlaubnis zeitlich befristet ist und
- welche weiteren Nebenbestimmungen Bestandteil der Erlaubnis sind.
Nicht zulässig sind insbesondere:
- Wasserentnahmen ohne Besitz einer wasserrechtlichen Erlaubnis
- Wasserentnahmen nach Ablauf einer befristeten Erlaubnis
- Überschreitungen der zugelassenen Entnahmemenge und
- die Missachtung der enthaltenen Nebenbestimmungen
Verstöße gegen Regelungen einer entsprechenden Erlaubnis oder sonstiger wasserrechtlich einschlägiger Vorschriften werden sowohl wasser- als auch bußgeldrechtlich geahndet. So wird die (rechtswidrige) Wasserentnahme bei Feststellung unverzüglich untersagt und ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die Untere Wasserbehörde beabsichtigt, alle Inhaberinnen und Inhaber einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnis kurzfristig anzuschreiben und auf die Beachtung der vorgenannten Punkte hinzuweisen.
Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Erlaubnis zeitlich befristet erteilt wurde und welche konkreten Regelungen vorliegend zu beachten sind, können Sie sich gerne mit der Unteren Wasserbehörde in Verbindung setzen.
Die Erreichbarkeiten sowie weitere Informationen zum Gewässerschutz finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Cochem-Zell unter www.cochem-zell.de/untere-wasserbehörde.
Alle Inhaberinnen und Inhaber entsprechender Erlaubnisse werden gebeten, verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen und künftig auf nicht notwendige Entnahmen zu verzichten.



