Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.

Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes - Mitnahme des Kennzeichens (Umkennzeichnungsverzicht)

  • Leistungsbeschreibung

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

    Sie können ihr Fahrzeug seit 1.10.2019 auch Online ohne Aufsuchung der Kfz-Zulassungsbehörde umschreiben. Gehen sie dazu auf unsere Internetseite.

    Ab dem 1.10.2019 ist bei einer Kfz-Umschreibung eines Fahrzeuges welches in einem anderen Landkreis zugelassen ist auch bei einem Halterwechsel die Kennzeichenmitnahme des auswärtigen Landkreises möglich.

    Für das SEPA-Lastschriftmandat ist bei der Zulassungsbehörde Cochem und der Außenstelle Zell lediglich ein Nachweis (z.B. EC-Karte, oder Kontoauszug) über die Bankverbindung erforderlich.

  • Teaser

    Sie wollen ein bisher auswärtiges Fahrzeug im Landkreis Cochem-Zell zulassen, also einen sogenannten Standortwechsel durchführen? Dabei kann das Fahrzeug auf die bisherige Halterin/den bisherigen Halter oder auf eine neue Halterin bzw. einen neuen Halter zugelassen werden. Bei der Umschreibung des Fahrzeuges, kann wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, egal ob der Halter wechselt oder nicht, das bisherige alte Kennzeichen übernommen werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Meldebehörde des Wohnorts, ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
    • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
    • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

    Die Vorlage der ZB II ist nur dann zwingend vorzulegen, wenn die Zulassung vor dem 01.10.2005 erfolgt ist.

  • Welche Gebühren fallen an?

    • Die Gebühren für die Ummeldung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
    • Die Änderung der Fahrzeugpapiere kostet 17,90 €
    • 12,00 € - weitere Gebühren können anfallen, wenn ihre Fahrzeugpapiere (alter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgetauscht werden müssen
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.


An wen muss ich mich wenden?

  • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
  • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende