Starkes Land – innovativ, resilient, nachhaltig
Lebendige Ortskerne, attraktive Innenstädte und eine gute Versorgung vor Ort sind entscheidend für die Zukunft unserer ländlichen Regionen. Mit dem Förderaufruf "Starkes Land – innovativ, resilient, nachhaltig" stellt Rheinland-Pfalz dafür umfangreiche Fördermittel bereit. Insgesamt stehen bis zum Ende der Förderperiode 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Gefördert werden Projekte, die dazu beitragen, Orts- und Stadtzentren zu beleben, die Grundversorgung zu sichern und kleine Unternehmen zukunftsfest aufzustellen. Der Förderaufruf wird im Rahmen des GAP-Strategieplans Rheinland-Pfalz über den LEADER-Ansatz umgesetzt.
Investieren, modernisieren, Zukunft gestalten
Ein Schwerpunkt liegt auf Kleinstunternehmen der Grundversorgung. Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro können beispielsweise für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter sowie damit verbundene Beratungs- und Planungsleistungen Unterstützung erhalten. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist ein Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 Euro.
Auch Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen werden unterstützt. Dazu zählen unter anderem stationäre und mobile Einrichtungen, die zur Sicherung der Versorgung in kleineren Orten beitragen. Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige Organisationen können dabei von einer Förderung von bis zu 70 Prozent profitieren. Für weitere Antragsberechtigte sind Zuschüsse von bis zu 40 Prozent möglich. Die maximale Förderung beträgt grundsätzlich 500.000 Euro je Vorhaben.
Neue Ideen für lebendige Ortszentren
Mit dem Förderbereich „Innenstädte der Zukunft“ werden Projekte unterstützt, die Orts- und Stadtzentren attraktiver und zukunftsfähiger machen. Förderfähig sind unter anderem kleinere Investitionen, innovative Konzepte und Studien, Modellvorhaben sowie Schulungen und Qualifizierungen. Auch Modernisierungen, Software, Beratungsleistungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit können berücksichtigt werden.
Für Kommunen, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen sind auch hier bis zu 70 Prozent Förderung möglich. Die maximale Zuwendung liegt grundsätzlich bei 500.000 Euro je Vorhaben.
Antragstellung über die LEADER-Regionen
Die Projekte werden von den zuständigen Lokalen Aktionsgruppen (LAG) anhand festgelegter Kriterien ausgewählt. Nach einem positiven Auswahlbeschluss kann der Förderantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Windhundverfahren nach dem Eingang des vollständigen Förderantrags.
Der Förderaufruf läuft längstens bis zum Ende der Förderperiode 2023 – 2027 und steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Eine Förderung kann ausschließlich über das LEADER-Regionalmanagement beantragt werden. Für eine umfassende Beratung und Unterstützung stehen Interessierten die LEADER-Geschäftsstellen Mosel, Hunsrück und Vulkaneifel gerne zur Verfügung.
Ansprechpartnerin bei den Kreiswerken Cochem-Zell:
Julia Kaboth
E-Mail: julia.kaboth@cochem-zell.de
Tel.: 02671/61-692



