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Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Werden Sie Tagesmutter oder Tagesvater!


Die Kindertagespflege ist eine nach § 23 SGB VIII gesetzlich anerkannte Betreuungsform für Kinder ab einem Alter von wenigen Monaten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Sie kann im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Kindeseltern oder in anderen geeigneten Räumen ausgeübt werden. 

Die Kindertagespflege stellt neben der Betreuung in Kindertagesstätten das zweite, wichtige Standbein der Kinderbetreuung im Landkreis Cochem-Zell dar. 


Als Kindertagespflegeperson (Tagesmutter / Tagesvater) 

  • haben Sie die Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten und somit Familie und Beruf miteinander zu verbinden 
  • sind Sie Ihr eigener Chef  
  • können Sie Kindern in einer kleinen Betreuungsgruppe von maximal 5 Kindern gleichzeitig bestmögliche Bindungs- und Förderangebote bieten
  • haben Sie analog zu anderen pädagogischen Tätigkeitsbereichen ein sicheres monatliches Einkommen 

Für eine Betreuung von 3 gleichzeitig anwesenden Kindern bei einer 20-Stunden-Teilzeitbeschäftigung pro Woche erhält eine qualifizierte Kindertagepflegeperson mit entsprechender Pflegeerlaubnis bereits eine monatliche Förderleistung von 1.950,00 € (650,00 € pro Kind) vom Jugendamt. Diese wird auch bei Krankheit und Urlaub bis zu vier zusammenhängenden Wochen weitergewährt. 

Für eine Betreuung von 3 Kindern in Vollzeit mit einer 40-Stunden-Woche 3.993,00 € monatlich (1.331,00 € pro Kind).

Kindertagespflegepersonen können bei entsprechender Eignung und den räumlichen Voraussetzungen bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreuen.


Kindertagespflegepersonen sind selbstständig tätig. Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Altersvorsorge werden hälftig vom Jugendamt erstattet. Der Jahresbeitrag der Berufsgenossenschaft wird in vollem Umfang erstattet.

Als fachliche Voraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson gehören eine Qualifizierungsmaßnahme nach den geltenden Standards des Deutschen Jugendinstituts oder ein vergleichbarer pädagogischer Abschluss.


Die Kreisverwaltung Cochem-Zell plant im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Landkreisen Bernkastel-Wittlich und dem Vulkaneifelkreis sowie mit der Familienbildungsstätte in Mayen als Bildungsträger im Sommer 2024 einen neuen Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen zu starten. 


Ausführliche Informationen zur neuen Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege finden Sie auf dieser Internetseite unter der Rubrik Kreisrecht. 


Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, rufen Sie uns an!

Gerne informieren wir Sie über weitere Details.

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