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- Vollsperrung der K 25
- Sperrung L 107 im Bereich Illerich am 05. und 06.08.2024
- Sanierung der Moselbrücke in Zell, Vollsperrung der B 53 zwischen Enkirch und Traben-Trarbach und Vollsperrung der Moselbrücke L 98 in Cochem
- L 202 im Bereich Panzweiler/Gassenhof Richtung Blankenrath am 22.03.2025 gesperrt
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- Öffentliche Ausschreibungen
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- Öffentliche Bekanntmachungen
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- Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Polyisocyanurat (PIR)-Hartschaumplatten in Kaisersesch
- Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens und der Auslegung des Antrages und der Unterlagen nach § 10 Abs. 3 BImSchG sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach § 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen in den Gemarkungen Macken (Landkreis Mayen-Koblenz) und Lütz (Landkreis Cochem-Zell)
- Öffentliche Bekanntmachung Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung und Lagerung von Polyisocyanurat (PIR)-Hartschaumplatten in der Gemarkung Kaisersesch
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- Bundestagswahlen 2025
- Medizinische Versorgung im Landkreis
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- Bürgerentscheid - Krankenhaus Zell
- „Impfen – ein Update für Ärzte und medizinisches Assistenzpersonal“
- Ungeplantes Sterben der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser im ländlichen Raum muss verhindert werden
- Sachstand Neuausrichtung medizinische Versorgung
- Neueröffnung MVZ für Sozialpsychiatrie & Nervenheilkunde in Kaisersesch
- Fragen & Antworten zum Bürgerbegehren - Update vom 05.12.2024
- Hausärztliche Versorgung im Planungsbereich Cochem-Zell auch in 2025 weiterhin sichergestellt
- Einladung zur Regionalen Pflegekonferenz
- Bürgerentscheid: So gehts weiter
- Notfallkonzept: aktueller Sachstand
- Marienkrankenhaus Cochem: Wegbereiter für die nächste Generation
- Landkreis Cochem-Zell vergibt erneut Medizinstipendien
- Regionale Pflegekonferenz im Landkreis Cochem-Zell beschäftigte sich mit dem Thema „Umgang mit Sterbewünschen“
- Notfallversorgung im Landkreis Cochem-Zell-1
- Ambulantes Gesundheitszentrum Zell
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- Bildung & Schule
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- Anmeldung für die Klassenstufe 5 zum Schuljahr 2025/2026
- FOS-Unterrichtsmitschau für interessierte Zehntklässler am 22.01.2025
- Anmeldezeit zur Gemeinsamen Orientierungsstufe für Realschule plus Cochem und Martin-von-Cochem-Gymnasium Cochem
- Großzügige Spende der Sparkasse Mittelmosel unterstützt Jubiläumsschulfest
- RS Plus Vulkaneifel: Anmeldung 5. Klasse
- Anmeldung für die 5 und 11 Klassen an der IGS Zell
- Theaterbesuch der 10. Klassen der Realschule plus Cochem im Schlosstheater Neuwied
- Gut besuchter Tag der offenen Tür der Gemeinsamen Orientierungsstufe in Cochem
- Unterrichtsmitschau lockt interessierte Zehntklässler an der Realschule Plus und Fachoberschule Kaisersesch
- Anmeldezeitraum für die Klassen 5 und 11 für das Schuljahr 2025/2026
- Kooperation zwischen Fa. Kampf und der Realschule plus Cochem
- Praktikumsbörse der Fachoberschule Kaisersesch lockt 10.Klässler an
- Schulsanitäter der Realschule plus Fachoberschule Kaisersesch proben den Ernstfall im Rahmen einer 24-Stunden-Übung
- Schwimmsportfest der Kurfürst-Balduin-Realschule plus und FOS Kaisersesch
- „B a B“ erfolgreich an der Realschule plus Cochem gestartet!
- Die Kurfürst-Balduin-Realschule plus Fachoberschule Kaisersesch sucht Verstärkung!
- Realschule plus Cochem ist Landesmeister im Geräteturnen
- MINT-Mobil der Hochschule Koblenz zu Gast
- Kurfürst-Balduin-Realschule plus und FOS Kaisersesch ermöglicht gewinnbringenden Austausch von Lehrkräften in Spanien
- IGS Zell: 8c engagiert sich für die Umwelt
- 22 Abiturienten an der IGS Zell feierlich verabschiedet
- 66 Abiturienten erhalten ihre Zeugnisse am Martin-von-Cochem-Gymnasium
- Besuch beim Verteidigungsministerium in Bonn und dem Regierungsbunker in Ahrweiler
- BurgTalente auf Erfolgskurs – Schülerfirma der Realschule plus Cochem bringt Wirtschaft zum Leben
- Silber für Schulmannschaft aus Cochem
- Wenn Shakespeare lebendig wird: DS-Kurs erlebt VR-Theater auf magischer Insel
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Verbraucherschutz
Verbraucherschutz
Ziel des Verbraucherschutzes ist es, Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher vor schädlichen oder nachteiligen Auswirkungen von Konsumgütern und Dienstleistungen zu schützen.
Verbraucherinformation und Verbraucherberatung wird in Rheinland-Pfalz durch etablierte Verbraucherschutzorganisationen vorgenommen. Im Bereich der Ernährungs- und Verbraucherbildung gibt es eine Vielzahl von Projekten, die von der Landesregierung in Kooperation mit verschiedenen rheinland-pfälzischen Verbraucherschutzorganisationen durchgeführt werden. Einen Schwerpunkt bildet dabei die schulische Zusammenarbeit.
Gängigerweise wird der Verbraucherschutz in zwei Bereiche unterteilt: den wirtschaftlichen und den gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz. Die Zuständigkeit des gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz liegt bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Bereich Lebensmittelüberwachung.
Bei Fragen zum wirtschaftlichen Verbraucherschutz wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale.
Mitteilungspflichten für Dioxine, dioxinähnliche und nicht dioxinähnliche polyclorierte Biphenyle (PCB) nach der Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung
Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer sind verpflichtet, Untersuchungsergebnisse zu Dioxinen und PCB an ihre zuständige Überwachungsbehörde zu melden. Mitteilungspflichtig sind dabei nicht nur Höchstmengenüberschreitungen, sondern alle dem Unternehmen vorliegenden Untersuchungsergebnisse zu den genannten Stoffen.
Zuständige Stelle für die Entgegennahme der Meldungen ist für Lebensmittelunternehmen mit Sitz im Landkreis Cochem-Zell das Veterinäramt der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Die Mitteilung muss elektronisch erfolgen. Hierfür wurde eine einheitliche elektronische Vorlage zur Verfügung gestellt. Die Meldungen sind elektronisch per Mail an veterinaeramt@cochem-zell.de zu übermitteln. Untersuchungsberichte können der Meldung als elektronisches Dokument beigefügt werden.
Die Mitteilung ist innerhalb von 14 Tagen abzugeben, nachdem der Unternehmer Kenntnis von dem endgültigen Untersuchungsergebnis hat. Die Meldung ist unverzüglich abzugeben, wenn der für das jeweilige Lebensmittel in einer einschlägigen Rechtsvorschrift festgesetzte Höchstgehalt überschritten wurde.
Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflichten (nicht erfolgte, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitige Mitteilung) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 20.000 Euro geahndet werden.
Zuständige Stelle für die Entgegennahme der Meldungen für Futtermittelunternehmen mit Firmensitz in Rheinland-Pfalz ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier.
Nähere Informationen und einzelne Werte erhalten Sie hier.