B 53 – Decken- und Fugensanierungsarbeiten
zwischen Alf und Zell 


Im Rahmen der laufenden Decken- und Fugensanierungsarbeiten im Verlauf der B 53 zwischen Alf und Zell ergeben sich für die kommenden Tage folgende Änderungen in der Verkehrsführung.


Ab dem Nachmittag des 29. Mai 2026 wird die B 53 zwischen Alf und Zell sowie die Barlzufahrt zunächst wieder für den Verkehr freigegeben, so dass der Knotenpunkt über das bevorstehende Wochenende vollständig befahrbar ist.


In der Zeit vom 1. bis 3. Juni 2026 wird der Verkehr auf der B 53 zwischen Alf und Zell nochmals halbseitig unter Ampelregelung am Baufeld vorbeigeführt. Die Zufahrt zum Barl bleibt währenddessen frei befahrbar.


Nach aktuellem Stand soll der Streckenabschnitt ab dem Nachmittag des 3. Juni 2026 wieder vollständig und ohne Einschränkungen befahrbar sein.


Im Verlauf der 24. KW stehen abschließende Fugenvergussarbeiten zwischen der 1. Barlzufahrt und der
Brücke Zell an. Diese Arbeiten werden unter einer halbseitigen Wanderbaustelle ausgeführt und können tagsüber zeitweise zu Einschränkungen im Verkehrsablauf führen


Aktuelle Informationen hierzu können auch dem Mobilitätsatlas unter verkehr.rlp.de entnommen werden.


Der LBM Cochem-Koblenz bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der geänderten Verkehrsführung und bedankt sich für das Verständnis hinsichtlich der unvermeidbaren Einschränkungen während der Bauarbeiten.


Pressekontakt:

Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz
Koordination Baustellenkommunikation
Ravenéstraße 50
56812 Cochem

Tel.: 02671 983 – 6639
E-Mail: Birgit.Tegeder@lbm-cochem.rlp.de
Web: lbm.rlp.de