Stellungnahme der Kreisverwaltung Cochem-Zell zum Artikel „Landrätin agiert aus Hinterhalt“ im Wochenspiegel vom 27.05.2026
Zur Berichterstattung des Wochenspiegel vom 27.05.2026 hinsichtlich der geplanten Aufhebung der dislozierten Struktur der Realschule plus Vulkaneifel weist die Kreisverwaltung Cochem-Zell darauf hin, dass der ursächliche und wesentliche Grund für eine mögliche Aufhebung der Dislozierung, nämlich pädagogische Aspekte, nicht genannt wird und die im Artikel erhobene Behauptung vor allem finanzieller Argumente falsch ist.
Der Antrag zur Aufhebung der dislozierten Struktur (Schule an 2 Standorten) wurde durch die Schulgemeinschaft der Realschule plus Vulkaneifel gestellt und insbesondere mit pädagogischen sowie organisatorischen Gesichtspunkten begründet. Die entsprechenden Ausführungen wurden durch die Schule ausführlich dargelegt und werden auch durch den örtlichen Personalrat, den Schulelternbeirat sowie die Schülervertretung unterstützt. Da Schulen in allererster Linie Bildungseinrichtungen sind und der Antrag nun bereits ein zweites Mal gestellt wurde, muss sich der Landkreis als Schulträger dieser Entscheidung stellen.
Insbesondere folgende Aspekte sprechen nach Darstellung der Schule für eine Zusammenführung an einem Standort:
- Schülerinnen und Schüler müssen derzeit nach der Eingewöhnung in Klasse 5 und 6 nach zwei Jahren erneut den Schulstandort wechseln. Dies bedeutet für viele Kinder und Eltern eine zusätzliche Belastung und erneute Umgewöhnung.
- Durch die räumliche Trennung kann sich nur eingeschränkt eine gemeinsame Schulgemeinschaft entwickeln. Gemeinsame Projekte, Veranstaltungen oder Patenschaften zwischen älteren und jüngeren Schülerinnen und Schülern sind nur erschwert möglich.
Für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf sind stabile Strukturen, feste Bezugspersonen und eine durchgängige Förderung an einem gemeinsamen Standort pädagogisch sinnvoller. - Die Realschule plus Vulkaneifel ist Teil des bundesweiten Startchancen-Programms. Die erfolgreiche Umsetzung der damit verbundenen Fördermaßnahmen erfordert eine enge Zusammenarbeit im Kollegium sowie flexible und abgestimmte Förderangebote. Dies wird durch die derzeitige Aufteilung auf zwei Standorte deutlich erschwert.
- Die dislozierte Struktur führt zu zusätzlichem organisatorischem Aufwand für das Lehrerkollegium, beispielsweise durch Fahrzeiten, doppelte Aufsichten und erschwerte Vertretungsregelungen. Dadurch gehen zeitliche Ressourcen verloren, die für die pädagogische Arbeit und die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler benötigt werden.
- Auch das Ganztagsschulangebot kann an zwei Standorten nur eingeschränkt umgesetzt werden. Ein gemeinsamer Standort würde ein breiteres und qualitativ stärkeres Angebot ermöglichen.
- Die Mittagsverpflegung muss aktuell an beiden Standorten getrennt organisiert werden. Eine Zusammenführung würde hier organisatorische Verbesserungen ermöglichen.
Darüber hinaus bestehen auch deutliche Unterschiede bei den räumlichen Voraussetzungen der beiden Standorte.
- Am Schulstandort Ulmen ist der Landkreis Eigentümer der Gebäude und hat sowohl das Schulgebäude einschließlich der Fachräume sowie die Sporthalle in den vergangenen Jahren umfassend saniert. Die räumlichen Voraussetzungen für die Aufnahme weiterer Klassenstufen sind dort grundsätzlich vorhanden. Der zusätzlich notwendige Raumbedarf könnte durch einen Erweiterungsbau geschaffen und in diesem Zusammenhang zugleich die barrierefreie Erschließung des Gebäudes umgesetzt werden.
- Am Standort Lutzerath stehen dagegen seit Jahren umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäude und Sporthalle an. Zuständig ist hierfür die Verbandsgemeinde Ulmen als Eigentümer der Gebäude.
- Bei Aufrechterhaltung der Dislozierung müssten Fachräume dauerhaft doppelt vorgehalten werden.
- Auch die tatsächlichen Schülerströme sprechen für eine Neubewertung der bisherigen Struktur. Im aktuellen Schuljahr besuchen insgesamt deutlich mehr Schülerinnen und Schüler aus dem Raum Ulmen als aus dem Raum Lutzerath die Realschule plus Vulkaneifel. Gleiches gilt auch für die Anmeldungen der kommenden fünften Klassen.
Unabhängig der oben genannten Gründe spielen im Rahmen einer verantwortungsvollen Schulentwicklungsplanung selbstverständlich auch finanzielle Aspekte eine Rolle.
Die ausführliche Sach- und Rechtslage kann der Sitzungsvorlage entnommen werden, welche seit dem 13.05.2026 öffentlich im Bürgerinformationssystem abrufbar ist. Die Sitzungsvorlage finden Sie hier.



