Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Wassermangellage: Gemeinsam Gewässer schützen! 



Die anhaltende Hitze und Trockenheit führen dazu, dass viele Gewässer im Landkreis Cochem-Zell derzeit besorgniserregend wenig Wasser führen. Eine nachhaltige Entspannung ist kurzfristig nicht zu erwarten.


Die untere Wasserbehörde appelliert deshalb eindringlich an Bürgerinnen und Bürger, landwirtschaftliche Betriebe sowie sonstige Nutzerinnen und Nutzer, bis auf Weiteres auf nicht zwingend erforderliche Wasserentnahmen aus Bächen, Flüssen, Gräben und sonstigen oberirdischen Gewässern zu verzichten. Auch die Inhaberinnen und Inhaber von wasserrechtlichen Zulassungen werden dringend gebeten, ihre Entnahmen – soweit möglich – vorübergehend auszusetzen oder auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

 Dies betrifft insbesondere Entnahmen:

  • zur Bewässerung von Gärten und Grünflächen
  • zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen
  • zur Befüllung von Behältern oder Teichen

Auch vermeintlich kleine Entnahmemengen können sich insbesondere bei kleineren Bächen erheblich auf die verbleibende Wasserführung auswirken. Niedrige Wasserstände und hohe Temperaturen belasten die Gewässerökologie besonders stark. Das Wasser erwärmt sich, der Sauerstoffgehalt kann sinken und die Lebens- und Rückzugsräume für Fische, Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen werden kleiner.


Auch der Eigentümer- und Anliegergebrauch erlaubt keine uneingeschränkte Wasserentnahme. Eine erlaubnisfreie Entnahme ist nur zulässig, wenn dadurch insbesondere keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und keine sonstige Beeinträchtigung des Wasserhaushalts zu erwarten sind.


Ausdrücklich nicht betroffen ist die Nutzung von bereits gesammeltem Niederschlagswasser, beispielsweise aus Regentonnen oder Zisternen. Dieses Brauchwasser soll insbesondere zur Bewässerung von Gärten und Grünflächen vorrangig genutzt werden, da hierfür kein Trinkwasser und kein Wasser aus oberirdischen Gewässern entnommen werden muss.

Des Weiteren sind notwendige Wasserentnahmen zur Gefahrenabwehr, z. B. durch die Feuerwehr bei Brandeinsätzen, von diesem Appell ausgenommen.


Wichtig:

Dieser Appell betrifft die direkte Entnahme aus oberirdischen Gewässern. Unabhängig davon gelten weiterhin die Hinweise der Kreiswerke Cochem-Zell zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser.

Bitte helfen Sie mit, unsere Gewässer und ihre Lebensräume zu schützen.