Wassermangellage: Anhaltende Hitze und Trockenheit – gemeinsam Gewässer schützen!
Mit Blick auf die in den kommenden Tagen erwartete erneute Hitzewelle ruft die untere Wasserbehörde des Landkreises Cochem-Zell erneut dazu auf, Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser weiterhin zu unterlassen.
Die Inhaberinnen und Inhaber von wasserrechtlichen Zulassungen werden dringend gebeten, ihre Entnahmen – soweit möglich – vorübergehend auszusetzen oder auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
Von diesem Appell ausgenommen sind notwendige Wasserentnahmen im Rahmen der Gefahrenabwehr, insbesondere durch Einsatzkräfte der Feuerwehr bei Brandeinsätzen.
Die anhaltende Trockenheit, hohe Temperaturen und sinkende Wasserstände belasten Bäche, Flüsse, Gräben, Teiche und Seen bereits erheblich. Zusätzliche Wasserentnahmen verschärfen die Situation weiter und beeinträchtigen die Lebensbedingungen von Tieren und Pflanzen in den Gewässern.
Zugleich weist die untere Wasserbehörde darauf hin, dass Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser nicht uneingeschränkt zulässig sind. In vielen Fällen ist hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, insbesondere dann, wenn Wasser
- mit technischen Hilfsmitteln, zum Beispiel Pumpen,
- in größerem Umfang,
- regelmäßig oder über einen längeren Zeitraum,
- oder zu privaten, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Zwecken
aus einem oberirdischen Gewässer oder dem Grundwasser entnommen werden soll.
In den Fällen, in denen keine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, bedarf die Entnahme von Wasser in der Regel einer Anzeige bei der unteren Wasserbehörde.
Ob im konkreten Einzelfall eine Erlaubnis erforderlich ist oder eine Anzeige genügt, hängt von Art und Umfang der Nutzung sowie von der jeweiligen Gewässersituation ab.
Sollte eine Entnahme von Grundwasser oder aus einem oberirdischen Gewässer unabdingbar sein, empfehlen wir ausdrücklich sich vorab bei der unteren Wasserbehörde zu informieren.
Weitere Informationen zu wasserrechtlichen Erlaubnis- und Anzeigeverfahren finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Cochem-Zell unter: www.cochem-zell.de/untere-wasserbehörde.
Die untere Wasserbehörde des Landkreises Cochem-Zell bittet, verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen und weiterhin auf nicht notwendige Entnahmen aus oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser zu verzichten.
Sollte sich die Situation aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der angekündigten Hitze nicht entspannen ist die untere Wasserbehörde gezwungen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, um die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser zu untersagen. Verstöße hiergegen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können entsprechend geahndet werden.
Um dies zu vermeiden, bittet die untere Wasserbehörde um Ihre Unterstützung.
Bei Fragen zu Wasserentnahmen oder wasserrechtlichen Zulassungen steht die untere Wasserbehörde gerne zur Verfügung.



