Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz setzt Krankenhäuser weiter unter Druck


Landrätin Anke Beilstein warnt vor weiteren Belastungen für die Krankenhäuser infolge des im Bundestag zur Verabschiedung anstehenden GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Gemeinsam mit ihren Landratskollegen aus Rheinland-Pfalz richtet sie einen Appell an die Bundesregierung: Ein weiteres Krankenhaussterben muss verhindert werden.

Gerade im ländlichen Raum braucht es verlässliche Strukturen, damit eine wohnortnahe medizinische Versorgung auch künftig sichergestellt bleibt.


Bundes- und landesweit befinden sich die Krankenhäuser derzeit in einer Phase großer Unsicherheit. Die konkreten Auswirkungen der geplanten Krankenhausstrukturreform sind vielfach noch unklar. Insbesondere besteht für die Häuser derzeit nur eine begrenzte Planungssicherheit hinsichtlich zukünftiger Leistungsgruppen, Finanzierungsstrukturen und Versorgungsaufträgen. Investitionsentscheidungen von Seiten der Träger werden dadurch erschwert oder aufgeschoben, während gleichzeitig steigende Kosten und Fachkräftemangel den wirtschaftlichen Druck weiter erhöhen. Die landesweit zu beobachtende kalte Strukturbereinigung im Krankenhauswesen hatte auch im Landkreis zur Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell geführt.


Landrätin Anke Beilstein sitzt an ihrem Schreibtisch. Sie schaut in die Kamera und lächelt. Vor ihr sind ihr Computerbildschirm, der Laptop und ihr Handy zu sehen.

Wird das geplante GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz am kommenden Freitag beschlossen und tritt es unverändert in Kraft, verschärft es die Situation zusätzlich und sorgt für weitere Unsicherheiten. Für den Landkreis Cochem-Zell bedeutet dies konkret: Das geplante Gesetz führt zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung des Marienkrankenhauses Cochem in Höhe eines siebenstelligen Betrages. 

Landrätin Anke Beilstein findet klare Worte: 

„Wenn die Träger diese Mehrkosten nicht schultern können, treten sie zwecks finanzieller Unterstützung an die Kommune heran. Daher ist das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ein Gesetz zu Lasten Dritter. Hier werden große Kosten nicht wirklich eingespart, sondern einfach auf eine andere Ebene verlagert – nämlich die Landkreise.“ 

Im Landkreis Cochem-Zell sind die Auswirkungen des Strukturwandels in der Krankenhauslandschaft bereits deutlich spürbar. Mit der Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell im vergangenen Jahr musste der Landkreis einen erheblichen Einschnitt in der stationären Versorgung hinnehmen. Weitere Schwächungen der Krankenhauslandschaft würden die Menschen vor Ort erneut unmittelbar treffen.

„Es reicht! Die Schließung des Klinikums Mittelmosel in Zell hat gezeigt, was es bedeutet, wenn Krankenhausstrukturen in der Fläche verloren gehen“, erklärt Landrätin Anke Beilstein. „Die Menschen erwarten zu Recht, dass sie im Notfall verlässlich und in erreichbarer Nähe medizinisch versorgt werden können. Daran darf nicht weiter gerüttelt werden. Krankenhäuser brauchen Planungssicherheit, eine auskömmliche Finanzierung und realistische Rahmenbedingungen, die die besonderen Herausforderungen ländlicher Räume berücksichtigen. Kommunen dürfen nicht länger Ausfallbürge sein für mangelhafte Gesetzgebung auf Bundesebene.“

Anke Beilstein regt zudem eine juristische Überprüfung des Sicherstellungsauftrages für die stationären Versorgung an, für den Landkreise gesetzlich verpflichtet sind, soweit dieser nicht von anderen Trägern wahrgenommen wird: „Ich möchte juristisch geklärt wissen, ob es dabei um den organisatorischen Betrieb eines Krankenhauses geht oder ob das wirklich eine finanzielle Ausfallbürgschaft bedeutet.“


Die Haltung der Landrätin ist klar

„Eine zukunftsfeste Krankenhausversorgung ist kein Luxus, sondern Teil der Daseinsvorsorge“, betont Landrätin Beilstein. „Wer gleichwertige Lebensverhältnisse ernst nimmt, muss auch dafür sorgen, dass die medizinische Versorgung im ländlichen Raum verlässlich finanziert und dauerhaft gesichert wird.“