Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Heizungsförderung ändert sich: Familien profitieren, Zuschüsse werden reduziert


Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen – Übergangsweise Förderstopp bis einschließlich 20. Juli 2026.

Zu sehen ist eine Heizungsanlage, welche vor dem Haus steht. Der Untergrund sind Kieselsteine
Heizungsanlage

Wer den Austausch seiner Heizungsanlage plant, sollte die kommenden Wochen genau im Blick behalten. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 8. Juli 2026 umfangreiche Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) beschlossen. 



Bereits ab dem 21. Juli treten die neuen Förderbedingungen in Kraft. Bis einschließlich 20. Juli können aufgrund der technischen Umstellung keine neuen Förderanträge gestellt werden.

Mit der Reform verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Förderung stärker auf Haushalte mit geringerem Einkommen und Familien auszurichten. Gleichzeitig werden einige bisherige Förderbestandteile gestrichen und die maximal förderfähigen Investitionskosten schrittweise reduziert.


Grundförderung bleibt bestehen

Die Grundförderung für den Heizungstausch beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Für Wohngebäude gelten künftig folgende Höchstbeträge:

  • 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit

 

Ab dem 1. Februar 2027 wird der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit erstmals abgesenkt und anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres um weitere 750 Euro reduziert.

Nicht mehr Bestandteil der Förderung sind künftig der bisherige Effizienzbonus sowie der Emissionsminderungszuschlag.


Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen erhalten höhere Zuschüsse

Deutlich verbessert wird dagegen der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.

  • 40 Prozent bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro
  • 30 Prozent bis 40.000 Euro
  • 10 Prozent bis 50.000 Euro

 

Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöhen sich diese Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro. Dadurch können beispielsweise Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro weiterhin den maximalen Einkommensbonus von 40 Prozent erhalten.

Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt ebenfalls erhalten. Er beträgt nun 16 Prozent, wird jedoch ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte reduziert.

Die maximale Gesamtförderung aus Grundförderung und Bonusförderungen bleibt grundsätzlich auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro erhöht sich diese Grenze künftig auf bis zu 80 Prozent.


Wertschöpfungsbonus soll europäische Produktion stärken

Für das erste Quartal 2027 plant die Bundesregierung zusätzlich einen sogenannten Wertschöpfungsbonus. Damit soll insbesondere der Einsatz von Wärmepumpen gefördert werden, die ihren Ursprung in der Europäischen Union oder den assoziierten Märkten haben.

Während diese Anlagen künftig einen zusätzlichen Bonus von 15 Prozent erhalten sollen, sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Staaten auf 15 Prozent. Die genaue Ausgestaltung dieses neuen Förderbestandteils soll zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben werden.


Beratung wird wichtiger

Mit den neuen Regelungen wird die Heizungsförderung insgesamt komplexer. Welche Förderung tatsächlich in Anspruch genommen werden kann, hängt künftig noch stärker von den persönlichen Einkommensverhältnissen, der familiären Situation und der gewählten Heiztechnik ab.

Wer in den kommenden Monaten einen Heizungstausch plant, sollte sich daher frühzeitig über die neuen Förderbedingungen informieren und den Förderantrag sorgfältig vorbereiten. Die endgültige Förderrichtlinie wird in den kommenden Tagen erwartet. Erst mit ihrer Veröffentlichung stehen sämtliche Details der Neuregelung fest.


Die Heizungskampagne „Clever heizen Cochem-Zell“ der Kreiswerke

Viele Eigentümer schauen bei der Heizungsförderung zunächst nur auf die Förderhöhe. Entscheidend ist aber, welche Zuschüsse im individuellen Fall tatsächlich möglich sind. Gerade Familien können künftig deutlich stärker profitieren als bisher. Umgekehrt werden manche Förderungen schrittweise reduziert. Deshalb lohnt sich eine frühzeitige Beratung heute mehr denn je.

Wer einen Heizungstausch plant oder Fragen zu den neuen Förderbedingungen hat, kann das kostenlose Beratungsangebot der Kreisverwaltung Cochem-Zell und des Energieberaters der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Rahmen der laufenden Heizungskampagne nutzen. Die Beratung ist unabhängig und richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises.


Ein besonderes Highlight der Kampagne ist der Wettbewerb, bei dem alle mitmachen können, die ihre fossile Heizung auf erneuerbare Energien umstellen – ob Wärmepumpe, Pelletheizung oder andere nachhaltige Systeme.

Wer bis zum 31.10.2026 umgerüstet hat und sich bewirbt, hat die Chance, einen von zehn Geldpreisen à 1.000 € zu gewinnen!

Alle weiteren Informationen und wichtigen Formulare finden Sie online unter:
www.clever-heizen-cochem-zell.de.

Persönliche Auskunft erhalten Sie telefonisch unter der 02671/61-693 oder per Mail an
unserklima@cochem-zell.de