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Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Abgangsmeldung für gehaltene Schweine, Schafe und Ziegen


Eine artgerechte Tierhaltung sowie ein verlässlicher Verbraucherschutz stellen wichtige Grundsätze in der Landwirtschaft dar, weshalb beispielsweise eine ordnungsgemäße sowie lückenlose Tierkennzeichnung unabdinglich ist.

Die Verordnung (EU) 2016/429 und die ihr nachgeschalteten Rechtsakte, insbesondere die Delegierten VO (EU) 2019/2035, bringen seit ihrem Inkrafttreten am 21. April 2021 unter anderem auch Neuerungen für die Tierkennzeichnung und die damit verbundene Rückverfolgbarkeit von Tieren und tierischen Produkten mit sich.

Demnach müssen ab dem 01.08.2023 alle Tierhalter, Viehhandelsunternehmen und Sammelstellen von Schweinen, Schafen und Ziegen neben der Zugangsmeldung auch eine Abgangsmeldung vornehmen.

Diese kann, wie die Zugangsmeldung, ebenfalls als „Gruppenmeldung“ erfolgen, wobei jeweils folgendes angegeben werden muss:

  • die Gesamtzahl der Tiere,
  • die individuelle Registriernummer der Herkunfts- bzw. Bestimmungsbetriebe nach der Viehverkehrsverordnung,
  • das Zugangsdatum,
  • das Abgangsdatum.

Die Verendung/Tötung ist weiterhin nicht zu melden.


Die oben genannten Meldungen können weiterhin über das HI-Tier System gemeldet sowie verwaltet werden.

Diese neue Maßnahme dient der besseren Rückverfolgbarkeit der Tiere, um insbesondere bei einem Tierseuchenausbruch Verbraucher, Landwirte und deren Tiere besser zu schützen.


Für Fragen steht das Veterinäramt gerne per E-Mail unter veterinaeramt@cochem-zell.de zur Verfügung.