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Bundestagswahl 2025, Kreidetafel

Bundestagswahlen 2025

Bundestagswahlen 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.

Deutscher Kalender Datum 23. Februar 2025 Sonntag

Im Rahmen der Bundestagswahl entscheiden die Wählerinnen und Wähler im Landkreis Cochem-Zell mit ihren Stimmen über die Zusammensetzung des nächsten Deutschen Bundestages.

Insgesamt besteht der Bundestag aus 630 Abgeordneten. Anders als bei früheren Wahlen wird es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben.

Die Bundestagswahl erfolgt nach einem personalisierten Verhältniswahlrecht. Das heißt, die Kombination aus Direktkandidaten und Parteienwahllisten sichert sowohl die regionale als auch die proportionale Vertretung der Parteien.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat aus Ihrem Wahlkreis gewählt. Mit der Zweitstimme entscheiden Sie über die Landesliste einer Partei und damit die prozentuale Sitzverteilung im Bundestag.



 




 

Briefwahl

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. 

Den Antrag auf einen Wahlschein können Sie bereits jetzt schriftlich, elektronisch oder persönlich bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeinde stellen.

Wenn Sie per Briefwahl abstimmen möchten, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen bis spätestens zwei Tage vor der Wahl (15:00 Uhr) beantragen. Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen können Sie Ihre Stimme bequem von zu Hause aus abgeben. Vergessen Sie nicht, den Wahlbrief rechtzeitig zurückzusenden – er muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen.

Der Briefwahlzeitraum für die vorgezogene Bundestagswahl 2025 wird voraussichtlich nur rund zwei Wochen betragen, da organisatorische Fristen eingehalten werden müssen. Wahlberechtigte sollten ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig beantragen und zurücksenden, da verspätete Wahlbriefe nicht berücksichtigt werden können. Die Deutsche Post garantiert die rechtzeitige Zustellung bei Abgabe bis spätestens 20. Februar 2025.