Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.
Dargestellt ist ein Einbürgerungsantrag sowie einen Reisepass.

Einbürgerung

Einbürgerung

Einbürgerung

Durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Ausländer, die in Deutschland leben, die gleichen Rechte und Pflichten wie in Deutschland geborene Deutsche. 

Vorteile, die eine Einbürgerung mit sich bringt, sind z. B.

  • Die freie Wahl des Aufenthaltes und des Wohnsitzes
  • das Recht der freien Berufswahl
  • ein freies Niederlassungsrecht
  • das Recht auf Gewerbefreiheit
  • die visafreie Reisemöglichkeit in viele Länder
  • der Schutz durch die Bundesrepublik Deutschland bei Auslandsaufenthalten
  • das Recht, sich an Wahlen zu beteiligen...

Ein Ausländer, der seit 8 Jahren ununterbrochen und regelmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, kann auf Antrag eingebürgert werden.


Voraussetzungen für eine Einbürgerung (die Antragstellung zur Einbürgerung):

  • 8 Jahre ununterbrochener und rechtmäßiger Aufenthalt im Inland
  • Entscheidung/Bekennung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Besitz einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis
  • Bestreitung des Lebensunterhaltes für sich und seine Familie ohne Sozial- und Arbeitslosenhilfe
  • Aufhebung oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Keine Verurteilung wegen einer erheblichen Straftat
    Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland

Ausnahmen

  • Bei einer erfolgreichen Teilnahme an einem Integrationskurs verkürzt sich die Frist auf sieben Jahre.
  • Als Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen reicht bereits ein dreijähriger Aufenthalt in Deutschland aus, sofern die Ehe seit mindestens zwei Jahren besteht.
  • Auf einen Sprach- und Einbürgerungstest kann verzichtet werden, wenn Sie mindestens über einen Abschluss einer deutschen Hauptschule verfügen.

Die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag obliegt der zuständigen Kreisverwaltung. 
Es gibt besondere Ausnahmefälle, wo eine Entscheidung nur zusammen mit Zustimmung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier getroffen werden kann.

Die zuständigen Mitarbeiter/innen unserer Verwaltung stehen gerne auch für ein persönliches Gespräch schon vor der Antragstellung zur Verfügung. So kann bereits im Vorfeld geklärt werden, ob der/die Antragsteller/in bzw. seine/ihre Familie die Voraussetzungen für eine Einbürgerungen erfüllt, d. h. ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind.


Unterlagen

U. a. - je nach Einzelfall - werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Pass, Ausweis, Identitätskarte als Nachweis(e) zur Person und zur Staatsangehörigkeit
  • Geburts-/Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • Loyalitätserklärung und Zusatzerklärung (Vordruck erhalten Sie über die Kreisverwaltung bzw. muss dieser auch dort unterschrieben werden)
  • Nachweise über die Kenntnisse der deutschen Sprache (Zeugnisse, Zertifikat Deutsch B 1 oder gleichwertiges Sprachdiplom, Schulzeugnisse, Studienabschlüsse, abgeschlossene deutsche Berufsausbildung)
  • Nachweis über den erfolgreich bestandenen Einbürgerungstest
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate (Lohn-/Gehaltsabrechnung, Rentenbescheid; bei Selbstständigen der letzte Einkommenssteuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters)

Kosten

Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 Euro für jede volljährige Person. Für jedes miteinzubürgernde Kind ohne eigene Einkünfte belaufen sich die Kosten auf je 51,00 Euro.

Evtl. fallen - je nach Staatsangehörigkeit - weitere Kosten an, z. B. für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit bei der Heimatbehörde.


Beratung

Haben Sie Interesse an einer Beratung?
Um Ihnen den Weg in die deutsche Staatsangehörigkeit zu erklären, können Sie gerne telefonisch einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.



Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat eine Broschüre zum Thema Einbürgerung herausgegeben, die Sie über deren Internetseite abrufen können.

Viele nützliche Informationen zum Thema "Einbürgerung in Rheinland-Pfalz" finden Sie auch
 hier