Verschiedene Werkzeuge auf einem Tisch liegend ohne Anordnung.

Untere Abfallbehörde

Untere Abfallbehörde

Mit Müll überfüllter Container.


Die Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde hat sich seit dem 01.02.2026 verändert. Diese liegt nun bei den Kreiswerken Cochem-Zell (Referat Klima und Energie). Wir bitten um Beachtung. 


Die Untere Abfallbehörde ist für den Vollzug der Abfallgesetze zuständig. Sie überwacht die Abfallentsorgung von Privatpersonen, Gewerbebetrieben und sonstigen Einrichtungen und kümmert sich um die Abfallentsorgung.

Verstöße werden im Rahmen der Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren mittels Verhängung von Verwarnungen und Bußgeldern geahndet. Die Vornahme der abfallrechtlichen Verpflichtungen wird zudem ggf. mit abfallrechtlichen Verfügungen durchgesetzt.


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Nähere Informationen zur Abfallwirtschaft (Abfalltermine, Sperrmüll, Abfallentsorgung usw.) erhalten Sie hier