Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.
Silhouette/Profilgruppe von Männern und Frauen verschiedener Kulturen. Vielfalt multiethnischer Menschen. Konzept der Rassengleichheit und Antirassismus. Multikulturelle und multikulturelle Gesellschaft.  

Gleichstellungsstelle


Gleichgewicht zwischen Mann und Frau. Zwei Hände halten eine Wage. 


Die Gleichstellungsbeauftragte der Kreisverwaltung Cochem-Zell setzt sich für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Männer und Frauen im Landkreis ein.

Das Spektrum der Themen und Aufgaben ist sehr vielfältig und breit gefächert und umfasst:

  • die Förderung des Bewusstseinswandels in der Gesellschaft.
  • Die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation von Frauen.
  • Die Zusammenarbeit mit Frauengruppen und -initiativen und -verbänden.
  • Die Durchführung von Sprechstunden für ratsuchende Einwohner des Landkreises.
  • Aktionen und Maßnahmen zum Ausgleich von bestehenden Ungerechtigkeiten.
  • Aufgaben und Ziele

    Die Gleichstellungsbeauftragte:

    • initiiert und unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Situation von Frauen,
    • fördert den Bewusstseinswandel in der Gesellschaft hin zu mehr Gleichberechtigung,
    • unterstützt die Kommunen in ihrer Arbeit,
    • arbeitet mit anderen Frauengruppen, -organisationen und -verbänden zusammen,
    • und steht in Sprechstunden Rat suchenden Frauen zur Seite. 
  • Arbeitsfelder

    Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Cochem-Zell konzentriert sich auf folgende Themen:

    • Erwerbsarbeit bei Frauen
      • Wiedereinstieg für Berufsrückkehrerinnen
      • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
      • Altersarmut / Rentenproblematik bei FrauenSicherheit
    • Frauen und Politik
      • Kommunalpolitische Seminare
    • Integration von Migrantinnen
      • Interkulturelle Arbeit
    • Gesundheitsvorsorge
    • Gewalt in engen sozialen Beziehungen
    • Kulturelle Angebote
      • Lesungen/Buchvorstellungen
      • Theater
      • Filmvorführungen
    • Interreligiöser Dialog

    Daneben haben die einzelnen Bundesländer Regelungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst getroffen. 

    Das Landesgleichstellungsgesetz von Rheinland-Pfalz vom 11. Juli 1994 verpflichtet alle öffentlichen Dienststellen mit mindestens 30 regelmäßig Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

    Ziel des Gesetzes ist es, bestehende Benachteiligungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung abzubauen und die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern tatsächlich durchzusetzen. 

  • Wer kann sich an die Gleichstellungsstelle wenden?

    An die Gleichstellungsbeauftragte können sich alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Cochem-Zell wenden, die

    • sich im Beruf, in der Familie oder im öffentlichen Leben benachteiligt fühlen,
    • konkrete Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte brauchen,
    • sich in schwierigen Lebenssituationen befinden und Hilfe brauchen.
  • Arbeitskreis Gewalt

    Im Landkreis Cochem-Zell hat sich der Arbeitskreis "Gewalt in engen sozialen Beziehungen" etabliert, der sich besonders dem Thema der Gewalt gegen Frauen annimmt.

    Ziele des Arbeitskreises sind:

    • Vorstellung und Bekanntmachung des Gewaltschutzgesetzes
    • Sensibilisierung für dieses Thema
    • Einblick in das Ausmaß und Erscheinungsformen
    • Gesellschaftliche Ächtung von Gewalt in engen sozialen Beziehungen
    • Aufzeigen von Hilfsangeboten
    • Ermutigung der betroffenen Opfer, Hilfe in Anspruch zu nehmen
    • Ermutigung und Aufforderung an den Täter, Wege aus der Gewalt zu suchen
    • Ermutigung des sozialen Umfeldes hinzuschauen, Stellung zu beziehen und ggfls. zu intervenieren.

    Opfer von Gewalttaten in engen sozialen Beziehungen können sich im Landkreis Cochem-Zell an die nachfolgenden Stellen wenden: 

    Amtsgericht Cochem
    Ravenestr. 39
    56812 Cochem
    02671/9880-0

    Caritasverband  Mosel-Eifel-Hunsrück e.V.
    Herrenstraße 9
    56812 Cochem
    Tel: 02671/9752-0

    Deutsches Rotes Kreuz
    Ravenestr. 15
    56812 Cochem
    Tel.: 02671/914110

    Donum Vitae
    Ravenestr. 15
    56812 Cochem
    Tel: 02671/9141137

    Internationaler Bund
    Endertstr. 84-88
    56812 Cochem
    Tel.: 02671/605393-10

    Interventionsstelle Cochem
    Herrenstr. 9
    56812 Cochem
    Tel. 02671/97520

    Interventionsstelle Daun
    Mehrenerstr. 1
    54550 Daun
    Tel.: 06592/95730

    Job-Center Cochem-Zell
    Briederweg 14
    56812 Cochem
    Tel.: 02671/6033-0

    Katholische Kirche Arbeitskreis " Beratung und Seelsorge " im Dekanat Karden-Martental
    Paul Heck
    Pfarrweg 1, 56828 Alflen
    Tel.: 02678/95393-15

    Lebensberatungsstelle Cochem
    Moselstr. 23
    56812 Cochem
    Tel. 02671/7735

    Pflegestützpunkt Gillenbeuren
    Gartenstr. 17
    56825 Gillenbeuren
    Tel.: 02677/951888

    Pflegestützpunkt Zell
    Barlstraße 7
    56856 Zell
    Tel: 06542/961538

    Polizeiinspektion Cochem
    Moselstr. 31
    56812 Cochem
    Tel. 02671/9840

    Polizeiinspektion Zell
    Winzerstr. 26
    56856 Zell
    Tel. 06542/98670

    Rechtsanwältin Roberta Kastor
    56253 Treis-Karden
    Brückenstr. 23
    Tel. 02672/910266

    Sozialdienst katholischer Frauen Cochem e.V.
    Vorsitzende Erika Wiegand
    Mobil: 015155765940

    Weißer Ring
    Elisabeth Schmitt
    Tel.: 0151/55164663

    Staatsanwaltschaft Koblenz
    Werner Einig
    Deinhardpassage 1
    56068 Koblenz
    Tel. 0261/1307-0

  • Gesetzliche Grundlage 

    Artikel 3 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    Der Verfassungsauftrag wird in der Landkreisordnung weiter präzisiert:

    In § 2 Abs. 9 der Landkreisordnung heißt es seit 1994:

    „Die Verwirklichung des Verfassungsauftrags der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Landkreise. Durch die Einrichtung von Gleichstellungsstellen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrags bei der Aufgabenwahrnehmung erfolgt. Die Gleichstellungsstellen der Landkreise sind hauptamtlich zu besetzen.“

     Landesgleichstellungsgesetz Rheinland-Pfalz vom 11. Juli 1994

Internationales Frauenfrühstück

Das internationale Frauenfrühstück richtet sich an alle Frauen, die neugierig auf Neues sind und sich in einer gemütlichen Atmosphäre bei einer Tasse Kaffee und einem leckeren Frühstück unterhalten und austauschen können. 

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt ist frei. 

Durch die Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie fällt das Internationale Frauenfrühstück bis auf Weiteres aus. Die Wiederaufnahme wird in der Presse bekannt gegeben.


Veranstalter:

  • SkF Cochem e.V., Hiltrud Schneiders, Tel.: 02678/751,
  • Gleichstellungs- und Integrationsstelle des Landkreises Cochem-Zell, Ramona Junglas, E-Mail: ramona.junglas@cochem-zell.de