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Ehrenamt für Flüchtlinge

Versicherungsschutz

Versicherungsschutz

Fragen und Antworten zum Thema Versicherungsschutz 

Sind Flüchtlinge versichert, wenn sie sich ehrenamtlich engagieren?

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Sammelhaftpflicht- und Unfallversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen. Sofern Flüchtlinge sich selbst ehrenamtlich engagieren, gilt für sie - unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus - die Sammelhaftpflicht- und Unfallversicherung des Landes.

 Wie sind Flüchtlinge versichert, wenn sie in einem Verein Sport treiben, ohne dort Mitglied zu sein?

Derzeit gibt es zahlreiche ehrenamtliche Projekte und Vorhaben, die sich an Flüchtlinge richten. z. B. um ihnen Freizeitangebote zu bieten. Hierzu gehören viele Angebote, die der organisierte Sport vorhält. Hier sind meist Flüchtlinge nicht selbst ehrenamtlich aktiv, sondern vielmehr Teilnehmende - meist ohne formal Mitglied in einem Verein zu sein. Hier gilt folgende Versicherungslage: Für den organisierten Sport konnte bereits Ende letzten Jahres eine Lösung gefunden werden. Die Sportbünde in Rheinland-Pfalz haben grundsätzlich über die Aachen-Münchener Versicherung (AMV) einen Rahmenversicherungsvertrag (Unfall und Haftpflicht) für ihre Vereine abgeschlossen, über den ihre Mitglieder versichert sind. Im Bestreben, den Flüchtlingen die Teilnahme am Sport im Verein auch ohne Mitgliedschaft zu ermöglichen und dabei den notwendigen Versicherungsschutz zu gewähren, wurde dieser Rahmenversicherungsvertrag beitragsfrei erweitert: Flüchtlinge, die Sport im Verein betreiben, aber kein Mitglied sind, sind über die AMV unfall- und haftpflichtversichert.

Wie sind ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingshilfe versichert?

Wenn ehrenamtlich Aktive sich im Auftrag bzw. in der Trägerschaft der Kommune engagieren, so genießen sie in der Regel auch den kommunalen Versicherungsschutz. Es ist aber sinnvoll, diese Frage vor Ort zu stellen und zu klären. Die Kommunen müssen nämlich ihre Engagierten der Versicherung melden, damit die Absicherung greift.

Wohlfahrtsverbände und andere Großorganisationen haben für ihre Engagierten in der Regel eigene Versicherungen abgeschlossen, die im Schadensfall greifen. Es empfiehlt sich jedoch auch hier nachzufragen, um für alle Beteiligten Klarheit über den Versicherungsschutz herzustellen.

Aber auch wer sich unabhängig von der Kommune oder einer Trägerorganisation ehrenamtlich engagiert, ist abgesichert. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Sammelhaftpflicht- und Unfallversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen, die im Schadensfall greift. Nähere Informationen zu dieser Versicherung finden Sie unter www.wir-tun-was.de.

Was ist beim Einsatz des privaten PKWs zu beachten?

Wie auch bei privaten Haftpflichtversicherungen sind Schäden aus dem Halten und Führen von Kfz bei der Landesversicherung ausgeschlossen. Der Einsatz privater Kfz beim Ehrenamt bleibt ohne zusätzliche Absicherung. Wichtig ist daher, dass die Engagierten hier gut informiert und aufgeklärt werden. Es greift im Schadensfall nur die private Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters (oder die gegnerische Versicherung, wenn dort die Schuld liegt).

Dies bedeutet aber nicht, dass Engagierte und Mitfahrende ohne Schutz sind. Versicherungstechnisch ist dies aber eine private Angelegenheit. Alle Kfz-Haftpflichtversicherungen schließen (in unterschiedlicher Höhe) Insassenversicherungen ein. Im Schadensfall müssen die Engagierten häufig jedoch die Kosten einer möglichen Höherstufung tragen.

Eine Absicherung dagegen ist nur möglich, wenn seitens eines Trägers eine Dienstreisefahrzeugversicherung abgeschlossen wird.

Das Wichtigste ist hier, dass die Engagierten vor ihrem Einsatz über diese Lage informiert sind und dies nicht erst nach einem Schadensfall erfahren.