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Kreiswerke Cochem-Zell - Abfallwirtschaft -

Abfallwirtschaft

Kreiswerke Cochem-Zell

Sperrmüll

Sperrmüll

Als Sperrmüll gelten sperrige Gegenstände, die auch nach Zerkleinerung nicht in die Hausmülltonne passen, wie alte Möbel, Teppichböden oder Matratzen und Metallabfälle.

 Nicht zum Sperrmüll gehören:

  • Elektrogeräte, 
  • Kleinteile, 
  • Bauschutt, 
  • Gipskartonplatten, 
  • Waschbecken, 
  • Toiletten, 
  • Verpackungen, 
  • Altreifen, 
  • Teile von Kraftfahrzeugen, 
  • größere Fässer, 
  • Öltanks und Ölfässer, 
  • mit Schadstoffen verunreinigte Gegenstände, 
  • Gewerbeabfälle sowie Sonderabfälle.

Pro Jahr und pro auf dem zu entsorgenden Grundstück stehender Restmülltonne können maximal 4 cbm Sperrmüll aus privaten Haushalten entsorgt werden. Ob die 4 cbm in einer Tour oder in 2 Touren (2 x 2 cbm) abgefahren werden, kann individuell entschieden werden.

Sperrmüll