Sperrmüll
Sperrmüll
Als Sperrmüll gelten sperrige Gegenstände, die auch nach Zerkleinerung nicht in die Hausmülltonne passen, wie alte Möbel, Teppichböden oder Matratzen und Metallabfälle.
Nicht zum Sperrmüll gehören:
- Elektrogeräte,
- Kleinteile,
- Bauschutt,
- Gipskartonplatten,
- Waschbecken,
- Toiletten,
- Verpackungen,
- Altreifen,
- Teile von Kraftfahrzeugen,
- größere Fässer,
- Öltanks und Ölfässer,
- mit Schadstoffen verunreinigte Gegenstände,
- Gewerbeabfälle sowie Sonderabfälle.
Pro Jahr und pro auf dem zu entsorgenden Grundstück stehender Restmülltonne können maximal 4 cbm Sperrmüll aus privaten Haushalten entsorgt werden. Ob die 4 cbm in einer Tour oder in 2 Touren (2 x 2 cbm) abgefahren werden, kann individuell entschieden werden.