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Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Zukunftsorientierte Denkmalpflege - Kreisverwaltung unterstützt Bauherrin 


Die Kreisverwaltung Cochem-Zell begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) vom 13.06.2024, wonach der Anspruch auf die im Widerspruchsbescheid erteilte denkmalrechtliche Genehmigung zur Errichtung des Aufzugs- und Treppenturms bestätigt wird. 


Nachdem der ursprüngliche Antrag zur Erschließung des Gebäudes aufgrund entgegenstehender erheblicher Belange des Denkmalschutzes abgelehnt werden musste, hat die Kreisverwaltung als untere Denkmalschutzbehörde unter Einbindung des brandschutztechnischen Bediensteten intensiv an einer Lösungsfindung gearbeitet. Vor dem Hintergrund, dass eine Erschließung des Gebäudes zum Zwecke der Nutzbarmachung auch aus Sicht der unteren Denkmalschutzbehörde unabdingbar ist, wurden im Rahmen von Ortsterminen verschiedene Möglichkeiten zur Verwirklichung des Vorhabens erörtert. Im Ergebnis konnte ein neuer Antrag mit einer aus Sicht der unteren Denkmalschutzbehörde denkmalverträglichen Planung eingereicht werden.


Aufgrund der im Verfahren vorgetragenen Bedenken  der übergeordneten Fachbehörde gegen die denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit wurde


die Angelegenheit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als obere Denkmalschutzbehörde zur Entscheidung vorgelegt. Diese wies als Aufsichtsbehörde die Kreisverwaltung an, die Genehmigung zu versagen. Dem hatte die Kreisverwaltung als untere Denkmalschutzbehörde Folge zu leisten, auch wenn sie anderer Rechtsauffassung war.


Im Rahmen der anschließenden Verfahren vor dem Kreisrechtsausschuss, dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht wurden seitens der Kreisverwaltung fortlaufend Argumente vorgetragen, die für eine denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit sprechen. So konnte schließlich eine für die Bauherrin positive Entscheidung mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts erreicht werden.


Die Bemühungen der Kreisverwaltung im Zusammenhang mit diesem Verfahren weiß auch die Bauherrin zu schätzen. 

Hiermit möchte ich mich für die volle Unterstützung, seit dem Abschluss des vorangegangenen Verfahrens sowie in diesem Verfahren vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht, ganz herzlich- besonders bei den zuständigen Geschäftsbereichsleiterinnen - bedanken“, 

so der Wortlaut einer E-Mail der Bauherrin an die Kreisverwaltung Cochem-Zell.