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Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Vermeidung von Verpackungsabfällen - Europäische Woche zur Abfallvermeidung


Die Europäische Woche der Abfallvermeidung findet in diesem Jahr vom 18. bis zum 26. im November statt. Der nachhaltige Umgang mit Ressourcen und die Vermeidung von Abfällen stehen hierbei im Vordergrund.

Das diesjährige Motto in Deutschland lautet:
Clever verpacken – Lösungen gegen die Verpackungsflut

Verpackungen gehören für uns alle zum täglichen Leben. Sie dienen der Aufnahme, der Übergabe und dem sicheren Transport sowie dem Schutz von Waren.

Die wichtigsten Verpackungsmaterialien sind Papier, Pappe, Karton, Kunststoff, Glas, Holz und Metalle. Sowohl die Produktion von Verpackungen als auch der Transport und letztlich auch ihre Entsorgung belasten unsere Umwelt erheblich.

Hierzu gehört der Verbrauch von Land, sei es durch Abbaustätten, Produktionsflächen (landwirtschaftliche und industrielle), Verkehrsflächen und Flächen für Deponien und andere Entsorgungsanlagen. Weiterhin der Verbrauch von Energie, oft in Form endlicher fossiler Energieträger sowie Wasser und Rohstoffe wie Metalle, Öl, seltene Erden, Holz, Tiere und Pflanzen, Mineralstoffe usw.

Hemmungsloser Konsum hat auch Auswirkungen auf das Klima. So schützt das Vermeiden von Abfällen nachhaltig die Umwelt und das Klima.

Sie können schon beim Einkauf und durch den Umgang mit Konsumgütern wesentlich zur Vermeidung von Abfällen beitragen.


Nachfolgend ein paar nützliche Tipps, wie man die Verpackungsflut eindämmen kann:

  • Nehmen Sie eine Tasche, einen Korb oder ein Netz zum Einkauf mit. Verzichten Sie auf Plastiktüten.
  • Bevorzugen Sie unverpackte Ware, z. B. beim Kauf von Obst und Gemüse.
  • Kaufen Sie Fleisch, Fisch und Käse möglichst frisch.
  • Bringen Sie zum Bäcker einen Brotbeutel mit.
  • Verwenden Sie Eierkartons weiter wenn sie Eier frisch auf dem Markt kaufen.
  • Verwenden Sie Wassersprudler. Diese verwandeln Leitungswasser auf Knopfdruck in „Mineralwasser.“
  • Nutzen Sie Pfandflaschen und andere Pfandsysteme.
  • Kaufen Sie Schnittblumen ohne Verpackungen und Folie als Geschenkverpackung.
  • Kleinteile für den Heimwerkerbedarf können Sie im Fachhandel lose in benötigter Zahl kaufen.
  • Nutzen Sie bei der Außer-Haus-Verpflegung (wie Pausenverpflegung) eine Brotbox und eine nachfüllbare Getränkeflasche.
  • Nachspeisen können Sie frisch herstellen.
  • Kaufen Sie Joghurt in Pfandgläsern.
  • Verwenden Sie feste Seifen oder Shampoo statt Flüssigware in Plastikflaschen.
  • Kaufen und nutzen Sie Reinigungsmittel sparsam. Auf viele Spezialreiniger kann verzichtet werden.
  • Nutzen Sie die Angebote in Unverpackt-Läden. Diverse Lebensmittelgeschäfte bieten auch lose Ware nach dem Konzept der Unverpackt-Läden an.

Weitere Papierabfälle können Sie vermeiden:

  • Kataloge und Zeitschriften können Sie mit Freunden, Bekannten oder Nachbarn teilen. Nutzen Sie hierfür auch die Online Angebote.
  • Wenn Sie keine Postwurfsendungen erhalten möchten, bringen Sie am Briefkasten den Hinweis «Bitte keine Werbung» an.
  • Versenden und archivieren Sie, sofern möglich, Dokumente und Briefe digital.
  • Drucken Sie nur die Seiten aus, die wirklich gebraucht werden. Drucken Sie grundsätzlich beidseitig.
  • Einseitig bedruckte Blätter, die nicht mehr benötigt werden, sind noch gut als Notizpapier zu gebrauchen.
  • Verwenden Sie Produkte aus Recyclingpapier. Der blaue Engel ist ein sicheres Zeichen für die umweltfreundliche Herstellung.

Nutzen Sie für Getränke und Speisen zum Mitnehmen wiederverwendbare Becher und Mehrwegbehältnisse. Seit Januar 2023 sind deren Anbieter verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Kleine Betriebe mit maximal 5 Mitarbeitern und maximal 80 Quadratmeter Ladenfläche (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) sind von der Pflicht, selbst ein Angebot zu machen, ausgenommen. Sie müssen aber auf Wunsch Essen oder Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen. Zudem müssen alle Betriebe auf das Mehrwegangebot hinweisen. Mehrwegverpackungen dürfen dabei nicht zu einem höheren Preis oder schlechteren Bedingungen als Einwegverpackungen angeboten werden.