Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.
Verschiedene Werkzeuge auf einem Tisch liegend ohne Anordnung.

Untere Denkmalschutzbehörde

Untere Denkmalschutzbehörde

Der Begriff des Denkmals umschreibt Gebäude aus der Vergangenheit, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht. Dieses Interesse wird aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Aspekten verfolgt.
Bei einem Denkmal handelt es sich meist um Ortsbild prägende Wohngebäude aus Fachwerk oder Bruchstein. 

Außenansicht des Heimatmuseums Mittelstrimmig

Aber auch Mühlen und Hofanlagen, Kirchen, Kapellen und Wegekreuze, Burgen und Burgruinen, Wehr- und Befestigungsanlagen, Brunnen- und Wasserpumpen sowie viele historische Ortskerne, Friedhöfe, Parkanlagen, einzelne Straßenzüge oder als bauliche Gesamtanlagen zusammengefasste Gebäudekomplexe, wie zum Beispiel Klöster, werden als Denkmal definiert. 

Im rheinlandpfälzischen Denkmalschutzgesetz unterscheidet man Einzeldenkmäler und Denkmalzonen.


Formulare

ANTRAG AUF AUSKUNFT 

Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung


Themen

Merkblatt Denkmal allgemein 

Merkblatt Denkmalrechtliche Genehmigung

PV- & Solarthermieanlagen auf Kulturdenkmäler

Denkmalzonen im Kreis Cochem-Zell


Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII (DS XIII)

Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm

Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung 
aus einem Denkmalschutz-Sonderprogramm

Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und an die jeweils zuständige L
andesdenkmalschutzbehörde gesendet werden. 

(Eingang bei der GDKE RLP bis spätestens zum 02.04.2024).