⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Besondere Erlaubnisse / Arbeitsstelle an Straßen beantragen / Arbeitsstelle an Straßen einrichtenLeistungsbeschreibungArbeitsstellen/Baumaßnahmen, die sich auf die Straße und den Straßenverkehr auswirken, sind durch Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen abzusichern und der Straßenverkehr zu regeln. Welche Unterlagen werden benötigt?Vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Verantwortlichen - ggf. unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans – von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ggf. Lichtzeichenanlagen bedienen.
Bei der Antragstellung ist u.a. anzugeben:
Welche Gebühren fallen an?Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht einen Gebührenrahmen zwischen 10,20 Euro bis 767,-- Euro vor (u.a. abhängig von Dauer und Umfang der Arbeitsstelle, Klassifizierung der Straße, etwaigen Ortsterminen etc.). Ggf. fallen noch Sondernutzungsgebühren nach kommunalen Sondernutzungsgebührensatzungen an. Welche Fristen muss ich beachten?Der Antragsteller (Bauunternehmen, Privatperson) muss mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn die verkehrsrechtliche Anordnung schriftlich beantragen (kein verbindlicher Formvordruck). RechtsgrundlageRichtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
Anträge / FormulareSchriftliche Antragstellung ist notwendig.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
Was sollte ich noch wissen?Amtliche Verkehrszeichen und –einrichtungen dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie zuvor von der zuständigen Behörde angeordnet wurden.
Der Antragsteller/Bauunternehmer muss eigenverantwortlich die von der Straßenverkehrsbehörde angeordneten Verkehrs-sicherungsmaßnahmen umsetzen.
Privatpersonen können sich hierzu auch einer Fachfirma bedienen oder dort die Verkehrszeichen und –einrichtungen ausleihen. Absperrmaterial kann im Einzelfall auch bei den kommunalen Bauhöfen (u.U. gegen Gebühr) ausgeliehen werden; hierzu können die Straßenverkehrsbehörden im Einzelfall auch Auskunft geben. BemerkungenEine vorherige tel. Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde zur genauen Abstimmung und Klärung der Details ist grundsätzlich empfehlenswert. Zuständige MitarbeiterFrau Elke JurekTel.: 02671 61-107 Fax: 02671 61-111 E-Mail: elke.jurek@cochem-zell.de Webseite: http://www.cochem-zell.de PostadresseRoom Nr.: 1.07Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() Details ![]() Zugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |