⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Besondere Erlaubnisse / Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse für übermäßige Straßenbenutzung beantragenLeistungsbeschreibungVeranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Insbesondere handelt es sich dabei um:
Nicht erlaubnispflichtig sind Versammlungen und Aufzüge im Sinne des Versammlungsgesetzes (VersammlG). Erlaubnisfrei können auch ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen sein. Welche Unterlagen werden benötigt?Unter anderem:
Welche Gebühren fallen an?Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und beträgt zurzeit zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro - bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand bis zu 2.301,00 Euro. Neben der Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis können gesondert Gebühren für die Sondernutzung der Straßen anfallen. Welche Fristen muss ich beachten?Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen - bei großen und vor allem auch gebietsübergreifenden Veranstaltungen entsprechend früher (erweitertes Anhörverfahren erforderlich). BearbeitungsdauerVom Einzelfall abhängig Rechtsgrundlage
Anträge / FormulareEine Erlaubnis kann nach schriftlichem Antrag erteilt werden. Für das Verfahren wurden vom Bundesverkehrsministerium entsprechende Formblätter herausgegeben, die in der Regel auch bei den Straßenverkehrsbehörden erhältlich sind. Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (u. a. Polizei und Straßenbaulastträger, Forst- und Naturschutzbehörden) an.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
Ergänzug Antrag Veranstaltungen Der Antrag ist bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen. BemerkungenWegen der Komplexität gerade bei Großveranstaltungen aber auch wegen der grundsätzlichen Koordination der Veranstaltung zu anderen Verkehrsereignissen (z.B. Arbeitsstellen an Straßen etc.) empfiehlt es sich eine telefonische Kontaktaufnahme frühzeitig mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde herbeizuführen, bei der auch weitere Details und Einzelheiten erörtert werden können. Zuständige MitarbeiterFrau Elke JurekTel.: 02671 61-107 Fax: 02671 61-111 E-Mail: elke.jurek@cochem-zell.de Webseite: http://www.cochem-zell.de PostadresseRoom Nr.: 1.07Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() Details ![]() Zugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |