⇑ / Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragenLeistungsbeschreibungZiel des Bildungspaketes ist es, Kindern sowie auch Jugendliche und jungen Erwachsenen aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangebote nicht vorzuenthalten. Als Eltern haben Sie die Möglichkeit eine finanzielle Förderung für Ihre Kinder zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche: Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
Bis max. zum 25. Lebensjahr:
VerfahrensablaufLeistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag und müssen gesondert beantragt werden – jede Leistung für sich sowie für jedes Kind einzeln. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. VoraussetzungenAntragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
haben oder deren Familien
beziehen. Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre. Welche Unterlagen werden benötigt?
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen. Welche Gebühren fallen an?Keine. Welche Fristen muss ich beachten?Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind. Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?Zuständige MitarbeiterFrau Sandra RinkTel.: 02671 61-335 Fax: 02671 61111 E-Mail: sandra.rink@cochem-zell.de Webseite: http://www.cochem-zell.de PostadresseRoom Nr.: 335Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() Details ![]() Frau Annette Zenner![]() Zugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |