⇑ / BauüberwachungLeistungsbeschreibungDie Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen. Auch um der Bauaufsichtsbehörde eine Bauüberwachung zu ermöglichen, darf mit der Ausführung genehmigungs-bedürftiger Vorhaben einschließlich des Aushubs der Baugrube u. a. erst dann begonnen werden, wenn die Bauherrin oder der Bauherr den Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitgeteilt hat; dies gilt auch für die Wieder-aufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten. Ob und in welchem Umfang eine Besichtigung des Bauzustands durchgeführt wird, liegt im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde. Über das Ergebnis der Besichtigung ist auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn eine Bescheinigung auszustellen. Wegen der Einzelheiten siehe: An wen muss ich mich wenden?An die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
Frau Anette Daubner Tel.: 02671/61404 E-Mail: anette.daubner@cochem-zell.de Zuständig für Baubezirke: VG Kaisersesch, Ortschaften Alflen, Auderath, Büchel und Stadt Ulmen
Herr Hans-Peter Färber Tel.: 02671/61421 E-Mail: hans-peter.faerber@cochem-zell.de Zuständig für Baubezirke: VG Ulmen (ohne Alflen, Auderath, Büchel und Stadt Ulmen), VG Zell und Stadt Zell
Herr Christian Knappstein Tel.: 02671/61403 E-Mail: Christian.knappstein@cochem-zell.de Zuständig für Baubezirke: VG Cochem und Stadt Cochem Welche Unterlagen werden benötigt?Den mit der Überprüfung beauftragten Personen ist jederzeit Einblick in bestimmte Unterlagen und Aufzeichnungen zu gewähren. Dies betrifft:
Welche Gebühren fallen an?Es fallen die mit der Baugenehmigungsgebühr nicht abgegoltenen Kosten der Bauüberwachung, insbesondere für die Entnahme und Prüfung von Bauprodukten und Bauarten sowie für die Heranziehung sachverständiger Personen und Stellen, der Bauherrin oder dem Bauherrn zur Last. Rechtsgrundlage
FormulareZuständige MitarbeiterFrau Anette DaubnerTel.: 02671 61-404 Fax: 02671 61-5411 E-Mail: anette.daubner@cochem-zell.de Webseite: http://www.cochem-zell.de PostadresseRoom Nr.: 4.04Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() FunktionZuständig für Baubezirke: VG Kaisersesch, Ortschaften Alflen, Auderath, Büchel und Stadt Ulmen ![]() Herr Hans-Peter FärberTel.: 02671 61-421 Fax: 02671 61-5411 E-Mail: hans-peter.faerber@cochem-zell.de Webseite: http://www.cochem-zell.de PostadresseRoom Nr.: 4.03Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() FunktionZuständig für Baubezirke: VG Zell, VG Ulmen (ohne die Ortschaften Alflen, Auderath, Büchel, Ulmen) ![]() Herr Christian HeimesTel.: 02671 61-423 Fax: 02671 61-5411 E-Mail: christian.heimes@cochem-zell.de Webseite: http://www.cochem-zell.de BesucheradresseRoom Nr.: 4.23Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() FunktionBaukontrolle, Bauüberwachung Abnahme fliegende Bauten (Zelte) Konzessionen (baufachliche Stellungnahme, Beratung) Erreichbarkeit montags bis freitags von 8-12:30 Uhr ![]() Herr Christian KnappsteinTel.: 02671 61-403 Fax: 02671 61-5411 E-Mail: christian.knappstein@cochem-zell.de Webseite: http://www.coc.de BesucheradresseRoom Nr.: 4.03Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() FunktionZuständig für Baubezirke: VG Cochem, Stadt Cochem ![]() Frau Anja WeyTel.: 02671 61-411 Fax: 02671 61-5411 E-Mail: anja.wey@cochem-zell.de Webseite: http://www.cochem-zell.de PostadresseRoom Nr.: 4.11Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() FunktionZuständig für Bau- und Umweltverwaltung, Bauaufsicht Erreichbarkeit montags und mittwochs von 8-16 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 8-12:30 Uhr ![]() Zugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |