⇑ / Unterhaltsvorschuss beantragenLeistungsbeschreibungKinder, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, erhalten Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt oder wenn kein Unterhaltsanspruch besteht. Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss? Nach Abzug des Kindergeldes ergeben sich seit dem 01.01.2021 folgende monatlichen Beträge:
Von diesen Beträgen werden jeweils die regelmäßig eingehenden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils und gegebenenfalls Waisenbezüge, die das Kind nach dem Tod eines Elternteils oder des Stiefelternteils erhält, abgezogen. Für Kinder ab dem vollendeten 15. Lebensjahr wird unter bestimmten Voraussetzungen auch Ertrag zumutbarer Arbeit und Einkommen des Vermögens des Kindes berücksichtigt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Unterhaltsvorschussstelle Ihrer Kreis- bzw. Stadtverwaltung. Welche Fristen muss ich beachten?Die Leistungen werden ab Antragsmonat, in Ausnahmefällen maximal für einen Monat rückwirkend gewährt. RechtsgrundlageWas sollte ich noch wissen?Weitere Informationen, eine ausführliche Broschüre und der Gesetzestext des Unterhaltsvorschussgesetzes (UhVorschG) stehen zum Download auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums bereit. Zuständige MitarbeiterFrau Manuela HoffmannTel.: 02671 61-326 Fax: 02671 61-111 Webseite: http://www.cochem-zell.de E-Mail: manuela.hoffmann@cochem-zell.de PostadresseRoom Nr.: 3.26Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() Details ![]() Frau Jeanette JunglasTel.: 02671 61-325 Fax: 02671 61-111 Webseite: http://www.cochem-zell.de E-Mail: jeanette.junglas@cochem-zell.de PostadresseRoom Nr.: 3.25Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() Details ![]() Herr Klaus WerhanTel.: 02671 61-826 Fax: 02671 61-111 Webseite: http://www.cochem-zell.de E-Mail: klaus.werhan@cochem-zell.de PostadresseRoom Nr.: 3.26Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() Details ![]() Zugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |