⇑ / Öffentliches BaunachbarrechtLeistungsbeschreibungEine Baumaßnahme wirkt sich oft auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb gibt es Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen (sog. nachbarschützende Vorschriften). Hierzu zählen z. B. die vorgeschriebenen Abstandsflächen vor Gebäuden. Nur auf die Verletzung von solchen Vorschriften kann sich ein Nachbar mit Erfolg berufen. FormulareZuständige MitarbeiterFrau Anja WeyTel.: 02671 61-411 Fax: 02671 61-5411 Webseite: http://www.cochem-zell.de E-Mail: anja.wey@cochem-zell.de PostadresseRoom Nr.: 4.11Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() FunktionZuständig für Bau- und Umweltverwaltung, Bauaufsicht Erreichbarkeit montags und mittwochs von 8-16 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 8-12:30 Uhr ![]() Zugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |