⇑ / Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVOLeistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um:
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde, bzw. des Landkreises Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaulastträger, Forst- und Naturschutzbehörden) an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen, bei sehr großen Veranstaltungen entsprechend frühzeitiger. Welche Gebühren fallen an?
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr; innerhalb der zutreffenden Gebührennummer nach der Größe der Veranstaltung. Neben der Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis können gesondert Gebühren für die Sondernutzung der Straßen anfallen. Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
Der Antrag ist bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell mindestens vier bis sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen, bei sehr großen Veranstaltungen entsprechend frühzeitiger. Zuständige MitarbeiterFrau Elke JurekTel.: 02671 61-107 Fax: 02671 61-111 E-Mail: elke.jurek@cochem-zell.de Webseite: http://www.cochem-zell.de PostadresseRoom Nr.: 1.07Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() Details ![]() Zugeordnete Abteilungen |