⇑ / BaudenkmalpflegeLeistungsbeschreibungDie Denkmalpflege unterteilt sich unter anderem in die Baudenkmalpflege. Diese befasst sich mit dem Erhalt und dem nachhaltigen Umgang mit unserer gebauten Umwelt, soweit es sich bei dieser um Kulturdenkmäler handelt. Dies können beispielswiese sein:
Beabsichtigen Sie, an Ihrem Baudenkmal Umbaumaßnahmen vorzunehmen, oder es muss ein Baudenkmal aus zwingenden Gründen beseitigt werden, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der für Sie zuständigen Stelle auf.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
Denkmalliste Wo erfahre ich, ob mein Gebäude unter Denkmalschutz steht Die Denkmäler sind im nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler, der sogenannten Denkmalliste erfasst und mit einer Kurzbeschreibung dargestellt. Sie stehen kraft Gesetzes unter Denkmalschutz. ( http://denkmallisten.gdke-rlp.de/Cochem-Zell.pdf) Eigentümer, die sich nicht sicher sind, ob sie ein denkmalgeschütztes Objekt besitzen, können Auskünfte zur Denkmalliste bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfragen.
Gültigkeitsdauer einer Genehmigung Eine Genehmigung nach § 13 Abs. 1 erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Durchführung der Maßnahme begonnen wurde oder wenn die Durchführung ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Fristen können jeweils auf schriftlichen Antrag um bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden. Die Verlängerung kann mit neuen Nebenbestimmungen verbunden werden.
Was ist ein Denkmal ? Der Begriff des Denkmals umschreibt Gebäude aus der Vergangenheit, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht. Dieses Interesse wir aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Aspekten verfolgt. Bei einem Denkmal handelt es meist um Ortsbild prägende Wohngebäude aus Fachwerk oder Bruchstein. Aber auch Mühlen und Hofanlagen, Kirchen, Kapellen und Wegekreuze, Burgen und Burgruinen, Wehr- und Befestigungsanlagen, Brunnen- und Wasserpumpen, sowie viele historische Ortskerne, Friedhöfe, Parkanlagen, einzelne Straßenzüge oder als bauliche Gesamtanlagen zusammengefasste Gebäudekomplexe, wie zum Beispiel Klöster werden als Denkmal definiert. Im rheinlandpfälzischen Denkmalschutzgesetz unterscheidet man Einzeldenkmäler und Denkmalzonen. Denkmalliste Wo erfahre ich, ob mein Gebäude unter Denkmalschutz steht
Die Denkmäler sind im nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler, der sogenannten Denkmalliste erfasst und mit einer Kurzbeschreibung dargestellt. Sie stehen kraft Gesetzes unter Denkmalschutz. ( http://denkmallisten.gdke-rlp.de/Cochem-Zell.pdf) Eigentümer, die sich nicht sicher sind, ob sie ein denkmalgeschütztes Objekt besitzen, können Auskünfte zur Denkmalliste bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfragen. Einzeldenkmal Bei einem Einzeldenkmal steht nicht nur, wie irrtümlich oft angenommen, die Straßenfassade unter Denkmalschutz, sondern neben Gestalt, Kubatur, Materialität, Farbe und Konstruktion, das komplette Gebäude, mit allen inneren Ausstattungsstücke wie z.B. historische Wand- und Fußbodenbeläge, Türen und Beschläge, Einbau- und Takenschränke, Treppen, Fuß- und Deckenleisten und jegliche Ausstattungsstücke. Alle Eingriffe, einer Modernisierungs-, Sanierungs- oder Umplanungsmaßnahme innen wie außen sind genehmigungspflichtig. Denkmalzone Eine Denkmalzone ist eine Ansammlung von Gebäuden und Gebäudeteilen, Höfen und Hofanlagen, aber auch Gärten, Frei- und Grünflächen, Straßen und Plätzen, die einen historisch wertvollen, schützenswerten Bereich bilden. Anders als beim Einzeldenkmal ist für ein Gebäude oder einen Bestandteil einer Denkmalzone nur das äußere Erscheinungsbild der Gestalt, Kubatur, Materialität und Farbe für den Denkmalschutz maßgeblich, somit abzustimmen und genehmigungspflichtig. TeaserWo erfahre ich, ob mein Gebäude unter Denkmalschutz steht Die Denkmäler sind im nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler, der sogenannten Denkmalliste erfasst und mit einer Kurzbeschreibung dargestellt. Sie stehen kraft Gesetzes unter Denkmalschutz. ( http://denkmallisten.gdke-rlp.de/Cochem-Zell.pdf) Eigentümer, die sich nicht sicher sind, ob sie ein denkmalgeschütztes Objekt besitzen, können Auskünfte zur Denkmalliste bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfragen. An wen muss ich mich wenden?Erster Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen oder andere Maßnahmen an Kulturdenkmälern ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde, die bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte angesiedelt ist. Für denkmalfachliche Bescheinigungen (einschl. Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt) sowie die Erstellung von Gutachten in Fragen des Denkmalschutzes ist die Denkmalfachbehörde zuständig.
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Frau Tamara Binz Tel.: 02671/61-405 E-Mail: tamara.binz@cochem-zell.de
VoraussetzungenKulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit, die
Welche Unterlagen werden benötigt?Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung ist schriftlich, mit aussagekräftigen Unterlagen zu stellen und bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen. Dem Antrag sind folgende erforderliche Unterlagen beizufügen: -aktueller amtlicher Katasterplan -Fotografien -Kostenvoranschläge Je nach Umfang und Art der Maßnahme sind weitere Unterlagen erforderlich, zum Beispiel: -Dokumentationen (z.B. Schadensanalysen, Raumbücher etc.) -Bestandspläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) -Gutachten -Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen -Entwurfspläne
Die Entscheidung über den Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung trifft die Untere Denkmalschutzbehörde im Benehmen mit der Denkmalfachbehörde (GDKE). Dazu erhält die Fachbehörde die Antragsunterlagen. Bei Bedarf findet ein gemeinsamer Ortstermin statt. Ziel der Denkmalpflege ist es, sowenig wie möglich von der ursprünglichen, historischen Substanz auszutauschen und soviel wie möglich zu erhalten. Um eine Verträglichkeit der „alten“ Baustoffe mit den „neuen“ Baustoffen zu gewährleisten, sollte bei einer Erneuerung nur mit denkmalverträglichen Materialien gearbeitet werden. Im Einzelfall kann dies sogar helfen, Kosten einzusparen. Es ist daher unbedingt zu überprüfen, inwieweit noch vorhandene, historische Substanz vorhanden und erhaltenswert ist oder wo es ratsam ist, einen Austausch zum Beispiel verursacht durch witterungsbedingte Schäden vorzunehmen.
Welche Gebühren fallen an?Welche Gebühren fallen an? Amtshandlungen der Denkmalschutzbehörden und der Denkmalfachbehörde sind im Gegensatz zu Amtshandlungen im Baurecht frei von landesrechtlich geregelten Gebühren. Dies gilt nicht für Anordnungen der unteren Denkmalschutzbehörden nach § 14 Abs. 1 und 2 sowie für die Erstellung von Gutachten und die Ausstellung von Bescheinigungen durch die Denkmalfachbehörde nach § 25 Abs. 1 Satz 2. Rechtsgrundlagenull
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Grundlage für diese Regelung in Rheinland-Pfalz ist das Denkmalschutzgesetz (DSchG). Hier sind die Aufgaben des Denkmalschutzes, sowie Rechte und Pflichten von Eigentümern verankert. (http://download.gdke-rlp.de/texte/denkmalschutzgesetz-20101004.pdf) Was sollte ich noch wissen?Im Landkreis Cochem-Zell verteilen sich etwa 1.400 Denkmäler auf einer ca. 720 km² großen Fläche in die drei Landschaftsregionen Eifel, Mosel und Hunsrück. Diese ländlich geprägten Kulturlandschaften stellen unser kulturelles Erbe, das Fundament unserer Geschichte und unsere Heimat dar. Denkmalschutz und Pflege beziehen sich daher nicht nur auf den Erhalt von Kulturgütern sondern ist auch eine Spurensuche nach der Entwicklung menschlichen Lebens in der anthropologischen Historie, ein Erkennen von Bauweisen- und Arten, Lebensumständen und gesellschaftlichen Stellungen in der dörflichen oder städtischen Gemeinschaft früherer Zeit. In Deutschland fällt die Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer und ist somit Aufgabe des Staates. Dies bedeutet, dass der Staat gestaltend und unterstützend bei Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege eingreift, aber auch Maßnahmen ohne den Willen des Eigentümers durchführen kann, die zur Sicherung und zum Schutz des Denkmals dienen.
Leistungsbeschreibung: Denkmalrechtliche Genehmigung Plant ein Denkmaleigentümer eine Modernisierungs-, Sanierungs- oder Umplanungsmaßnahme an einem Kulturdenkmal, in seiner unmittelbaren Umgebung oder in einer Denkmalzone oder steht sogar der Abriss eines Kulturdenkmals zur Diskussion, so ist dies bereits im Vorfeld, am besten vor Planungsbeginn, mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen und ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung und ggf. erforderliche Baugenehmigung zu stellen. Um eine vorhandene Bausubstanz auch für nachfolgende Generationen zu wahren sollen sich Veränderungen in einem denkmalpflegerisch verträglichen Rahmen bewegen. FormulareZuständige MitarbeiterFrau Tamara BinzTel.: 02671 61-405 Fax: 02671 61-5411 E-Mail: tamara.binz@cochem-zell.de Webseite: http://www.cochem-zell.de PostadresseRoom Nr.: 4.05Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() FunktionDenkmalschutz, Denkmalpflege (Zuständigkeit für den gesamten Landkreis) Zuständigkeit für Baubezirke VG Cochem und Stadt Cochem in Abwesenheit von Ingenieur Knappstein
![]() Frau Anja WeyTel.: 02671 61-411 Fax: 02671 61-5411 E-Mail: anja.wey@cochem-zell.de Webseite: http://www.cochem-zell.de PostadresseRoom Nr.: 4.11Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() FunktionZuständig für Bau- und Umweltverwaltung, Bauaufsicht Erreichbarkeit montags und mittwochs von 8-16 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 8-12:30 Uhr ![]() Zugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |