⇑ / Notlagen und Opferhilfen / Finanzielle Notlagen / Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)LeistungsbeschreibungDie Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie Ernährung, eine angemessene Unterkunft, Bedürfnisse des täglichen Lebens, Heizung und Haushaltsenergie. Die dahingehenden Bedarfe werden mit Ausnahme der Unterkunfts- und Heizkosten von den Regelsätzen erfasst. Diese beinhalten ebenso Anteile für Hausrat und Bekleidung. Um den Bedarf eines Leistungsberechtigten zu ermitteln, sind zunächst die so genannten Regelsätze zugrunde zu legen. Im Zuge der Reform des Sozialhilferechts wurden diese erhöht und decken nunmehr auch alle Einzelbedarfe, die in der Vergangenheit im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt durch Beihilfen aufgefangen wurden, mit ab.
zugeschlagen. Ferner sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig. Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Welche Unterlagen werden benötigt?
RechtsgrundlageAnträge / FormulareAnträge erhalten Sie bei dem/der für Ihre Gemeinde bzw. Stadt zuständigen Sachbearbeiter/in.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
Was sollte ich noch wissen?Hilfe zum Lebensunterhalt steht bedürftigen Personen zu, die keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld haben (Restleistungsvermögen hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit weniger als drei Stunden täglich, aber nicht dauerhaft). Zuständige MitarbeiterHerr Lothar SeibelTel.: 02671 61-364 Fax: 02671 61-111 E-Mail: lothar.seibel@cochem-zell.de Webseite: http://www.cochem-zell.de PostadresseRoom Nr.: 3.64Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() Details ![]() Zugeordnete AbteilungenEnthalten in folgenden Kategorien |