Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.

Ukraine-Hilfe des Landkreises

Ukraine-Hilfe des Landkreises

Ukraineflagge im Hintergrund mit ausgestreckten Händen.

Anbei erhalten Sie aktuelle Informationen zur Einreise der aus der Ukraine Vertriebenen und deren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland






  • Vertriebene mit biometrischen Pass ohne Sozialleistungsbedarf

    Aufenthalt:

    Oben genannte Personen dürfen sich bis zu 90 Tage visumfrei im Schengenraum aufhalten. Hierzu zählt auch der Aufenthalt in Ländern wie Polen oder Ungarn.

    Vorgehensweise: 

    Melden Sie sich unmittelbar nach Ihrer Einreise beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (je nach Wohnort) an. Zur Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis melden Sie sich bitte frühzeitig vor Ablauf der 90 Tage bei der Ausländerbehörde in Cochem.

    Dies gilt für aus der Ukraine Vertriebene, die vor dem 24.02.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten und seit dem 24.02.2022 als Folge der militärischen Invasion Russlands die Ukraine verlassen haben.

  • Vertriebene mit Sozialleistungsbedarf und dauerhafter Unterkunft im Landkreis Cochem-Zell

    Sozialleistungen:

    Oben genannte Personen werden hinsichtlich der Leistungen wie Asylsuchende behandelt. Sofern Bedürftigkeit besteht, erhalten die o.g. Personen Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 

    Der Unterstützungsbedarf kann bei der für den jetzigen Aufenthaltsort zuständigen Verbandsgemeinde geltend gemacht werden. 

    Aufenthalt: 

    Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz wird durch die Ausländerbehörde bei der Kreisverwaltung in Cochem erteilt.

    Vorgehensweise:

    • Melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (je nach Wohnort) an.
    • Sprechen Sie beim Sozialamt der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (je nach Wohnort) vor.
    • Die Ausländerbehörde Cochem-Zell wird sich nach Ihrer Anmeldung bei der Verbandsgemeindeverwaltung mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Dies gilt für aus der Ukraine Vertriebene, die vor dem 24.02.2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten und seit dem 24.02.2022 als Folge der militärischen Invasion Russlands die Ukraine verlassen mussten.

  • Vertriebene ohne dauerhafte Unterkunft im Landkreis Cochem-Zell

    Für aus der Ukraine Vertriebene ohne dauerhafter Unterkunft im Landkreis Cochem-Zell ist folgendes zu beachten.
    Oben genannte Personen müssen sich nach Ihrer Einreise in der Aufnahmeeinrichtung des Landes Rheinland-Pfalz in Trier melden. Dort besteht die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen