Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.
Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Chipkarten/Handytickets als Deutschlandticket bleiben bei Schülerinnen und Schüler auch im kommenden Schuljahr nutzbar


Für das kommende Schuljahr 2025/2026 bittet die Kreisverwaltung um Beachtung der folgenden Hinweise:

Bereits vorhandene Chipkarten/Handytickets müssen nach Ende des laufenden Schuljahres in Schülerhand verbleiben und dürfen nicht entsorgt werden. Die Tickets sind, soweit weiterhin ein Anspruch auf ein Deutschlandticket besteht, auch im kommenden Schuljahr 2025/2026 zu verwenden. Sollten Tickets entsorgt werden, die weiterhin genutzt werden können, wird die Kreisverwaltung keine Kosten für eine erneute Ausstellung übernehmen. In diesen Fällen ist kostenpflichtig eine Ersatz-Fahrkarte direkt beim Ticketherausgeber (DB Regio Bus Mitte, Koblenz) zu beantragen.


Auf den meisten Chipkarten steht als Gültigkeit ein Ablaufdatum (z. B. 07/2029). Dies bedeutet, dass die Karte grundsätzlich so lange auch als Trägermedium genutzt werden kann. Das Datum entspricht nicht der Gültigkeit als Fahrtberechtigung.


Entfällt der Anspruch auf eine Übernahme der Fahrtkosten, wird die Kreisverwaltung das Abo kündigen. Die Chipkarte wird in diesem Fall funktionslos und ist über die Schule oder direkt an die Kreisverwaltung zurückzugeben. Schülerinnen und Schüler, die das Deutschlandticket digital nutzen, können dies auch weiterhin im neuen Schuljahr mit der „Wohin du willst“-App tun. Entfällt hier der Anspruch wird das Abo ebenfalls gekündigt.


Ein neuer Antrag muss gestellt werden, wenn zum Schuljahr 2025/2026 die 1. oder 5. Klasse besucht wird, es Änderungen der persönlichen Daten gibt (etwa Umzug oder Schulwechsel), die Höhere Berufsfachschule, die Berufsoberschule an einer Berufsbildenden Schule oder die Sekundarstufe II (ab Klasse 11) besucht wird.


In allen Fällen gilt, dass bereits vorhandene Chipkarten/Handytickets zwingend weiter benutzt werden müssen. Das Abo wird bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen automatisch von der Kreisverwaltung angepasst und aktualisiert.


Die Anträge für das kommende Schuljahr sind zeitnah zu stellen, um Fahrtberechtigungsprobleme im neuen Schuljahr auszuschließen, sofern nicht bereits geschehen.


Weitere Infos gibt es unter Tel-Nr. 02671/61-229 bzw. 02671/61-729 oder per E-Mail an

schuelerbefoerderung@cochem-zell.de oder unter

Schülerbeförderung | Startseite (cochem-zell.de)