Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.
Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Abgabe von Springmessern


Mit der Änderung des Waffenrechts im Jahr 2024 wurden vor dem Hintergrund verschiedener Messerangriffe sog. „Springmesser“ als verbotene Waffen eingestuft. Damit sind der Besitz, das Führen und Verbringen solcher Messer grundsätzlich strafbar.


Der Gesetzgeber hat nun mit einer erneuten Änderung des Waffenrechts eine Amnestieregelung geschaffen. Sollten Sie im Besitz von mittlerweile verbotenen Springmessern sein und über keine explizite Erlaubnis für den Besitz verfügen, können Sie die Springmesser bis zum 01.10.2025 straffrei bei der Waffenbehörde in der Kreisverwaltung Cochem-Zell oder den Polizeidienststellen in Cochem und Zell abgeben. Der vorherige Besitz sowie das Führen führt in diesem Fall zu keinen strafrechtlichen Konsequenzen. Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen und zur Abgabe der Messer zuvor einen Termin per E-Mail bei waffenbehoerde@cochem-zell.de oder direkt telefonisch bei den Sachbearbeitern

  • Frau Bianca Kutscheid (Tel.: 02671/61-109)
  • Herr Nico Christ (Tel.: 02671/61-108)

 zu vereinbaren.